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Versicherungen vergleichen und bewerben

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Schleimi
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Beitrag von Schleimi » 05.01.2012, 23:04

Hallo,

ich habe eine Seite für eine spezielle Versicherung erstellt, wo ich auch verschiedene Versicherungen und deren Leistungen in einer Tabelle vergleiche. Verlinken tue ich dann direkt zu den Websites der Versicherungen, wo man die Versicherung dann online abschließen kann. Bei mir auf der Website kann man hingegen keine Versicherung direkt abschließen.

Nun frage ich mich, ob ich das überhaupt darf. Oder muss ich dafür bereits Versicherungsmakler sein?

Darf ich nur Werbebanner einbinden oder darf ich auch Infos zu den Anbietern zusammen schreiben und vielleicht auch eine kleine Vergleichstabelle machen?

Ich bin jetzt voll verunsichert und habe sicherheitshalber die Tabelle erstmal wieder entfernt.

Habe leider auch nichts zu dem Thema gefunden.

Danke schon mal für jede Hilfe!

Edit: Habe gerade die Seite entdeckt https://www.affiliateundrecht.de/kritis ... dukte.html
Dort heißt es zum Thema Versicherungen u.a.:
"aa) "Pay per Sale"
Ein einfaches "Pay per Sale"-Partnerprogramm, bei dem der potentielle Kunden auf einen Banner klickt, auf die Webseite des Merchants umgeleitet wird und dort einen Vertragsabschluss tätigt, fällt demnach nicht unter diese Regelung: Der Affiliate vermittelt hier nicht explizit die Daten des Kunden, sondern leitet den Kunden lediglich weiter. Er ist vergleichbar mit einem "Marktschreier", der die Kunden anlockt, mit dem Verkauf aber nichts zu tun hat. "

Letztendlich mache ich doch nichts anderes, oder?

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Beitrag von weju2006 » 06.01.2012, 19:11

Schwieriges Thema. Grundsätzlich darfst du keine Versicherungen vertreiben, da du hier nach der Vermittlerrichtlinie eine Erlaubnis benötigst.

Die zuständige IHK wird eventuell nicht der Meinung des von dir genannten Atikels folgen. Dazu habe ich schon Bericht im Netz gelesen (Quelle hab ich jetzt nicht mehr).

Unterscheiden musst du auch, ob du Vergleichsrechner auf deiner Seite anbietest, wo direkt ein Formular eingebunden wird, oder ob du nur Werbung schaltest.

Ich mach es so, dass ich grundsätzlich keine Vergleichsrechner anbiete. Affiliate kennzeichne ich mehr als deutlich als Werbung.

Hauptberuflich bin ich GF eines Versicherungsmaklers, insofern weiß ich, dass die Vermittlerrichtlinie sehr ernst genommen wird, und das ist auch richtig so!

Schleimi
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Beitrag von Schleimi » 06.01.2012, 19:17

Danke für die Antwort.

Ich werde es wohl so machen, dass ich dann auf andere Vergleichsportale entsprechend verlinke, wo man Versicherungen vergleichen kann.

Aber die Versicherung darf ich schon beschreiben und nennen oder? Also z.B. dass man bei der und der Versicherung die und die Versicherung bekommt. Und dann verlinke ich halt entsprechend nur zur jeweiligen Versicherung. Solange ich die Versicherungen nicht miteinander vergleiche und irgendwie bewerte, ist daran ja eigentlich nichts falsch.

Beispiel:

Bei folgenden Versicherungen können Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen:
Versicherung A
Versicherung B
Versicherung C
Versicherung n

Das dürfte doch eigentlich nicht verboten sein, oder?

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Beitrag von weju2006 » 06.01.2012, 19:51

Ich will mich da gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Aber Werbung für Versicherungsunternehmen zu machen, sollte doch ok sein. Fernsehsender werben auch für Versicherungsunternehmen und haben keine Erlaubnis als Versicherungsmakler (-:

Was jedoch wirklich geht und was nicht, dass ist Rechtsberatung und die wird und darf hier keiner leisten.

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Beitrag von Schleimi » 06.01.2012, 19:57

Ja, das ist klar. Danke trotzdem für die Hilfe!

Ich werde es dann so machen, dass ich auf Vergleichsportale verlinke und die Versicherungen nur vorstelle, also nicht bewerte oder vergleiche. Insofern berate ich hier auch niemanden und dränge denjenigen zu einer der Versicherungen.

CubeMaster
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Beitrag von CubeMaster » 14.02.2012, 19:10

Hab mal gegoogelt und folgendes interessantes Interview (https://www.affiliate-marketing-tipps.d ... ew/100327/) gefunden. Hier schreibt der Herr M von finanzen.de folgendes:
Rechtlich gesehen fungiert der Affiliate als Tippgeber. Er muss also kein zugelassener Versicherungsmakler sein, da die von ihm vermittelten Anfragen oder Abschlüsse rein rechtlich Kunden von finanzen.de sind. Bei ihnen tritt entweder finanzen.de selbst als Versicherungsmakler auf (bei Sachversicherungen) oder es erfolgt eine Weitervermittlung an unabhängige Versicherungsmakler (Personenversicherungen).
Das würde heißen, dass auch der Vergleichsrechner voll in Ordnung geht.

Und solange ein Kfz-Mechaniker eine Werbeagentur aufmachen kann um gestalterischen Müll als "Grafiker" zu verkaufen, solange kann ein Affiliat auch einen Versicherungsbanner auf einer Versicherungsinformationsseite setzen. ;)

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Beitrag von weju2006 » 14.02.2012, 19:14

weju2006 hat geschrieben:
Die zuständige IHK wird eventuell nicht der Meinung des von dir genannten Atikels folgen. Dazu habe ich schon Berichte im Netz gelesen (Quelle hab ich jetzt nicht mehr).
Wie gesagt...rechtlich trotzdem nicht unbedenklich...Ein Tippgeber gibt ja, wie der Name schon sagt, lediglich einen Tipp für einen Neukunden. Er stellt keine Vergleichsrechner zur Verfügung.

Vegas
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Beitrag von Vegas » 14.02.2012, 22:23

Im Zweifelsfall einfach anmelden, für §34c braucht du keinerlei Sachkunde, der ganze Spaß kostet soweit mir bekannt um die 30 Euro. Einfach einmal zur Stadt/Gemeinde, fertig. Die Gewerberlaubnis bekommt wirklich jeder, der nicht gerade wegen Finanzdelikten vorbestraft ist.
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Beitrag von CubeMaster » 15.02.2012, 10:02

Vegas hat geschrieben:Im Zweifelsfall einfach anmelden, für §34c braucht du keinerlei Sachkunde, der ganze Spaß kostet soweit mir bekannt um die 30 Euro. Einfach einmal zur Stadt/Gemeinde, fertig. Die Gewerberlaubnis bekommt wirklich jeder, der nicht gerade wegen Finanzdelikten vorbestraft ist.
Und was sagt man da genau als Bezeichnung? Schließlich wissen die ja noch nichtmal, was SEO ist oder das es das gibt.

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Beitrag von weju2006 » 15.02.2012, 18:33

als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c

https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html

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Beitrag von CubeMaster » 15.02.2012, 21:16

weju2006 hat geschrieben:als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c
https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
Mh, ok leuchtet ein. Was kommen da an Kosten auf einen zu, reichen ca. 30 Euro wie Vegas sagt?

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Der Betreiber von "Website" tritt weder als Vermittler von Krediten sowie Geldanlagen noch als Vermittler von Versicherungen nach Gewerbeordnung auf. Die Seite dient der Publikation der jeweiligen vermittelnden Unternehmen. Verträge werden direkt mit den auf der Seite von "Website" genannten Unternehmen abgeschlossen.
Kann man sich das sparen oder verschafft man sich dadurch ein bisschen Interpretationfreiraum?

Vegas
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Beitrag von Vegas » 16.02.2012, 00:34

weju2006 hat geschrieben:als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c

https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
Richtig, mein Fehler, Versicherungen sind ein Sonderfall und d und nicht c. Es gab mal eine offizielle Stellungnahme des Vorstands von Finanzen.de, die sehen Affiliates ganz klar als reine Tippgeber, manche IHK mag das aber anders sehen.

@CubeMaster: §34d braucht eine Sachkundeprüfung bei der IHK und eine Berufshaftpflichtversicherung, da ist es mit einfach anmelden nicht (mehr) getan.
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CubeMaster
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Beitrag von CubeMaster » 16.02.2012, 09:43

Vegas hat geschrieben:
weju2006 hat geschrieben:als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c

https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
Richtig, mein Fehler, Versicherungen sind ein Sonderfall und d und nicht c. Es gab mal eine offizielle Stellungnahme des Vorstands von Finanzen.de, die sehen Affiliates ganz klar als reine Tippgeber, manche IHK mag das aber anders sehen.
Ja, das wurde auch im Interview nocheinmal gesagt: https://www.affiliate-marketing-tipps.d ... iew/100327
Vegas hat geschrieben:@CubeMaster: §34d braucht eine Sachkundeprüfung bei der IHK und eine Berufshaftpflichtversicherung, da ist es mit einfach anmelden nicht (mehr) getan.
Das ist doch sche*** :( Klar, aus Sicht der Versicherungsmakler kann ichs irgendwie verstehen. ABER wenn ich ein schnödes Infoportal zu Versicherungen habe und Werbung einblende, dann seh ich doch sowieso keine Kundendaten oder zwinge jemanden zum Abschluss.

Ich weiß, kann man jetzt noch stundenlang drum diskutieren. Vorschriften sind nunmal Vorschriften und als Affiliate bewegt man sich da auf einem schmalen Grad zwischen Gut und Böse :-?

weju2006
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Beitrag von weju2006 » 17.02.2012, 18:53

Hi,

im übrigen gab es grad einen Thread mit ähnlichem Thema: https://www.abakus-internet-marketing.d ... 03332.html

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