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https://www.dr-bahr.com/news/massive-sc ... -gmbh.htmlAnmerkung von RA Dr. Bahr:
Juristisch liegt der Fall relativ klar. Getarnte Werbung, sogenannte Schleichwerbung, verstößt gegen geltendes Recht. Es liegt sowohl ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG; Nr.11 der Anlage zu § 3 Abs.3 UWG), das Telemediengesetz (§ 6 Abs.1 Nr. 1 und 2 TMG) und den Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 Abs.1 RfStV) vor.
Ist ein gekaufter Link nicht klar als Werbung gekennzeichnet, handeln sowohl der Blogger als auch der Auftraggeber, der die Anzeige in Auftrag gibt, rechtswidrig.
Der Umstand, dass Schleichwerbung auch im Internet inzwischen weit verbreitet ist, ändert nichts an dieser rechtlichen Bewertung.
Siehe dazu auch unseren Law-Podcast "Schleichwerbung im Online-Bereich". Bereits Ende 2009 hat das OLG München (Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09) versteckte Linkwerbung als wettbewerbswidrig eingestuft.
Telemediengesetz, §6, Absatz 1, Punkt 1: „Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.“delaspuke hat geschrieben:Machst du das auch mit * oder direkt hinten dran?
Typisch Deutschland kann man da eigentlich nur sagen. Das ist schon wieder sowas, was total unverhältnismäßig ist. Als ob es irgendjemand umbringt wenn er auf nen Link klickt und dadurch auf einer Seite von einem Shop landet. Wenn er nichts bestellen will, schließt er die Seite eben wieder und gut ist es. Aber gesunder Menschenverstand ist heutzutage wahrscheinlich nicht mehr angesagt, wo alles in irgendwelchen Gesetzen und Paragraphen geregelt werden muss.Justus hat geschrieben:https://www.dr-bahr.com/news/massive-sc ... -gmbh.htmlAnmerkung von RA Dr. Bahr:
Juristisch liegt der Fall relativ klar. Getarnte Werbung, sogenannte Schleichwerbung, verstößt gegen geltendes Recht. Es liegt sowohl ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG; Nr.11 der Anlage zu § 3 Abs.3 UWG), das Telemediengesetz (§ 6 Abs.1 Nr. 1 und 2 TMG) und den Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 Abs.1 RfStV) vor.
Ist ein gekaufter Link nicht klar als Werbung gekennzeichnet, handeln sowohl der Blogger als auch der Auftraggeber, der die Anzeige in Auftrag gibt, rechtswidrig.
Der Umstand, dass Schleichwerbung auch im Internet inzwischen weit verbreitet ist, ändert nichts an dieser rechtlichen Bewertung.
Siehe dazu auch unseren Law-Podcast "Schleichwerbung im Online-Bereich". Bereits Ende 2009 hat das OLG München (Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09) versteckte Linkwerbung als wettbewerbswidrig eingestuft.
Es ging um Werbung in Form von Links die zwischen dem redaktionellen Text eingebettet waren in dem Urteil.chris21 hat geschrieben:Da geht es u. a. um das Trennungsgebot journalistischer und werblicher Informationen.
Bei den meisten Seiten sollte einfach die gesamte Seite als werbliches Angebot gekennzeichnet sein, da sie imho oft einem journalistischen Anspruch eh nicht gerecht wird.
Und in meinen Augen ist dieses Trennungsgebot übrigens nicht typisch deutsch sondern sehr wichtig.
Du liest den lobenden Bericht eines Autors, dem du Kompentenz zutraust, über ein Produkt, am Ende steht ein Verweis auf das Produkt. Woher willst du wissen, dass das Werbung ist? Woher willst du wissen, dass das keine Werbung ist? Woran machst du fest, ob der Autor des Artikels das Produkt wirklich positiv bewertet oder ob er lediglich für eine Lobhudelei vom Hersteller des Produktes bezahlt wurde?seomedia hat geschrieben:Wo genau ist das Problem eine Seite einfach wieder zu schließen, wenn man feststellt "ach das ist Werbung und ich möchte ja gar nichts kaufen"?
Wie, wenn nicht mit reinwürgen, werden denn deiner Meinung nach in anderen Ländern Gesetze durchgesetzt? Mit Bütte-bütte-sei-so-lieb? Oder gibt's da keine Halunken?Wäre wahrscheinlich zu einfach. Da muss man natürlich direkt zum Gericht laufen und jemand verklagen.
Und doch, das ist typisch Deutsch diese "ich muss dem anderen jetzt eins reinwürgen" Mentalität.
Hast Du mal Artikel zu irgendwas in der Tagespresse gelesen in den letzten Jahren? Newsflash: größtenteils gekauft.Pork am Kork hat geschrieben:Du liest den lobenden Bericht eines Autors, dem du Kompentenz zutraust, über ein Produkt, am Ende steht ein Verweis auf das Produkt. Woher willst du wissen, dass das Werbung ist? Woher willst du wissen, dass das keine Werbung ist? Woran machst du fest, ob der Autor des Artikels das Produkt wirklich positiv bewertet oder ob er lediglich für eine Lobhudelei vom Hersteller des Produktes bezahlt wurde?seomedia hat geschrieben:Wo genau ist das Problem eine Seite einfach wieder zu schließen, wenn man feststellt "ach das ist Werbung und ich möchte ja gar nichts kaufen"?
Genau. Aber sobald jeder deutsche Zeitschriften Verlag mit saftigen Strafen versehen wurde und die ARD aufgelöst wurde, können wir uns gerne noch mal darüber unterhalten, ob man nicht-gekenntzeichnete Werbung auf Webseiten verfolgen sollte.Pork am Kork hat geschrieben:Du scheinst mir da entweder etwas blauäugig ranzugehen oder dich aber in deiner Arbeit als Lobhudelist gestört zu fühlen. Letzteres ist verständlich: Wer klickt schon auf einen Verweis, wenn gleich dransteht, „Werbung“? Und wo kein Klick, da kein Verdienst.
Da sage ich dir mit einem gütigen Lächeln im Gesicht:tmyp hat geschrieben:Hast Du mal Artikel zu irgendwas in der Tagespresse gelesen in den letzten Jahren? Newsflash: größtenteils gekauft.
Oh, da hält sich jemand für besonders weise.Pork am Kork hat geschrieben:Da sage ich dir mit einem gütigen Lächeln im Gesicht:tmyp hat geschrieben:Hast Du mal Artikel zu irgendwas in der Tagespresse gelesen in den letzten Jahren? Newsflash: größtenteils gekauft.
Nein und nein. Und woher ich das weiß, dass da kräftig gekauft wird? Ich arbeite für die, die kaufen.Pork am Kork hat geschrieben:a) Du solltest die Wahl deiner "Tagespresse" ändern bzw. überhaupt mal welche lesen.
Vor weiteren Behauptungen, was ich meine oder nicht meine erwarte ich Freigetränke. Ich stelle nur fest, dass die Idee, das besonders im Internet zu verfolgen, Unsinn ist. Ich bin davon allerdings überhaupt nicht betroffen, ich betreibe keine Seiten die da problematisch sind.Pork am Kork hat geschrieben:b) Du bist der Meinung, wenn Klein-Paulchen unbemerkt Kaugummi klauen kann, darfst du das auch.
Vor allem die Schwätzer wie man hier sieht.Pork am Kork hat geschrieben:c) Alle haben sich gegen dich verschworen!
Natürlich gibts in anderen Ländern auch Halunken. Aber ich würde jemand der ein paar Links auf seiner platziert nicht gleich als Halunken bezeichnen, vor dem man die Menschheit schützen muss. Genau das ist ja der Punkt den ich ansprach.Pork am Kork hat geschrieben:Du liest den lobenden Bericht eines Autors, dem du Kompentenz zutraust, über ein Produkt, am Ende steht ein Verweis auf das Produkt. Woher willst du wissen, dass das Werbung ist? Woher willst du wissen, dass das keine Werbung ist? Woran machst du fest, ob der Autor des Artikels das Produkt wirklich positiv bewertet oder ob er lediglich für eine Lobhudelei vom Hersteller des Produktes bezahlt wurde?seomedia hat geschrieben:Wo genau ist das Problem eine Seite einfach wieder zu schließen, wenn man feststellt "ach das ist Werbung und ich möchte ja gar nichts kaufen"?
Wie, wenn nicht mit reinwürgen, werden denn deiner Meinung nach in anderen Ländern Gesetze durchgesetzt? Mit Bütte-bütte-sei-so-lieb? Oder gibt's da keine Halunken?Wäre wahrscheinlich zu einfach. Da muss man natürlich direkt zum Gericht laufen und jemand verklagen.
Und doch, das ist typisch Deutsch diese "ich muss dem anderen jetzt eins reinwürgen" Mentalität.
Du scheinst mir da entweder etwas blauäugig ranzugehen oder dich aber in deiner Arbeit als Lobhudelist gestört zu fühlen. Letzteres ist verständlich: Wer klickt schon auf einen Verweis, wenn gleich dransteht, „Werbung“? Und wo kein Klick, da kein Verdienst.
Du hast dich von meiner Polemik ablenken lassen und bist nicht auf meine Frage eingegangen: Wie gedenkst du denn ein Gesetz gegen den Willen des Prozessgegners durchzusetzen, wenn nicht vor Gericht? Wie wird das in anderen Ländern deiner Meinung nach gehandhabt? Es muss ja auf anderem Wege geschehen, wenn der Klageweg „typisch deutsch“ sei.seomedia hat geschrieben:Natürlich gibts in anderen Ländern auch Halunken. Aber ich würde jemand der ein paar Links auf seiner platziert nicht gleich als Halunken bezeichnen, vor dem man die Menschheit schützen muss. Genau das ist ja der Punkt den ich ansprach.Wie, wenn nicht mit reinwürgen, werden denn deiner Meinung nach in anderen Ländern Gesetze durchgesetzt? Mit Bütte-bütte-sei-so-lieb? Oder gibt's da keine Halunken?Da muss man natürlich direkt zum Gericht laufen und jemand verklagen.
Und doch, das ist typisch Deutsch diese "ich muss dem anderen jetzt eins reinwürgen" Mentalität.
Nein, es geht um die grundsätzliche Frage, ob man sein eigenes Fehlverhalten mit dem gleichen der anderen rechtfertigen kann. Du hast das aus dem Zusammenhang gerissen.Auch dein Beispiel mit dem Kaugummi klauen passt überhaupt nicht zum Thema. Es geht hier nicht um Diebstahl.
Vielleicht überlegst du dir das irgendwann nochmal, wenn du auf einen scheinbar seriösen Bericht hin ein Produkt gekauft hast, dass sich dann aber als der letzte Scheiß entpuppt und du feststellen musst, dass der Bericht verkappte Werbung war.Es wird niemand geschädigt, wenn er auf den Link zu einem Shop klickt. Auch wenn er nicht wusste, dass er durch den Link zu dem Shop gelangt. Die Grenze ist immer da, wo andere Leute geschädigt werden.
Komisch. Mit als solcher klar ersichtlicher Werbung werden Milliardenumsätze gemacht. Mich dünket fast, wenn du die Werbung deinen Lesern unterjubeln musst, um über die Runden zu kommen, machst du irgendwas falsch.Andauernd wird beklagt das es in Deutschland zu wenige Arbeitsplätze gibt. Das liegt unter anderem auch an Gesetzen wie diesen, die es den Leuten immer schwerer machen als Selbstständiger Geld zu verdienen.