seomedia hat geschrieben:Dann lass die Polemik doch einfach außen vor, wenn du nicht möchtest das jemand drauf anspringt. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Fängst du mit Polemik an, musst du auch damit leben können wenn es jemand dann aufgreift.
Polemik ist dazu da, dass jemand darauf anspringt. Ist nur halt immer etwas blöd (für den Anspringenden, nicht für mich), wenn der Sprung in die falsche Richtung geht. Der stürmt dann los und verliert sich in der Pampa. Aber ich hole ihn ja auch gerne wieder zurück, bin ja kein Unhold.
ich hab nicht behauptet der Klageweg sei grundsätzlich typisch Deutsch und in anderen Ländern würde niemand klagen. Das interpretierst du scheinbar in meine Worte hinein, aber das ist nicht das was ich geschrieben habe.
Aha. Erst schreibst du unter ein längeres Zitat vom Herrn Doktor, in dem ausschließlich auf Gesetze und ein Gerichtsurteil hingewiesen wird, „Typisch Deutschland kann man da eigentlich nur sagen. “. In der nächsten Antwort kommst du mit „Da muss man natürlich direkt zum Gericht laufen und jemand verklagen.“ Ich finde, da kann man schon auf die Idee kommen, dir ginge es um den Klageweg. Aber wenn nicht, ist ja auch gut.
Was ich geschrieben habe war, dass es typisch Deutsch ist andere wegen Nichtigkeiten abzumahnen und zu verklagen (die Betonung liegt hier auf Nichtichtigkeiten, bevor du es wieder falsch verstehst).
Moment. Jetzt sind wir doch wieder beim Abmahnen und Verklagen?
Was deine Nichtigkeiten angeht: Das tut überhaupt nichts zur Sache. Spielregeln sind Spielregeln. Wer sich nicht dran hält, kriegt eins auf den Hut. So einfach ist das.
Und es nochmal deutlich zu sagen was ich meinte: Mich stört dieses mit Kanonen auf Spatzen schießen und nichts anderes.
Immer noch Abmahnen und Verklagen …
Jetzt drück' dich doch mal klar aus, was willst du eigentlich?
- Entweder geht es dir um das Gesetz an sich, das Kennzeichnungsgebot. Dann mecker' aber nicht über Abmahnung und Klage, irgendwie müssen Gesetze schließlich durchgesetzt werden.
- Oder es geht dir um Abmahnung und Klage. Dann möchte ich wissen, wie denn jemand, der absichtlich gegen das Kennzeichnungsgebot verstößt, sonst zu gesetzeskonformem Verhalten gezwungen werden soll?
Wenn sich irgendein Produkt als der letzte scheiß rausstellt, dann hat man immer noch die Möglichkeit das Produkt wieder zurück zu schicken und sein Geld erstattet zu bekommen. Genau für solche Fälle existiert das Widerrufs- und Rückgaberecht.
Es gibt kein Widerrufsrecht beim Kauf im Ladengeschäft, dieses Recht gibt es nur im Versandhandel. Und Werbung beschränkt sich nicht auf Werbung für den Versandhandel.
Und ob ich irgendwas falsch mache oder ob ich anderen Werbung unterjubele, steht hier glaub ich nicht zur Debatte.
Mich wundert lediglich die immense Motivation, die dich dazu antreibt, so vehement gegen die simple Kennzeichnung von Werbung anzureden. Du wetterst hier wohlgemerkt gegen ein einziges Wörtchen, sieben Buchstaben.
Und nicht nur, weil dieser Hinweis so lächerlich winzig ist, wundert mich deine Ablehnung. Ich als Schreiberling lege Wert darauf, dass klar ist, in wessen Namen ich schreibe, ob ich meine eigene Sicht, meine eigene Meinung verbreite oder dafür bezahlt werde, jemandes anderen Meinung zu verbreiten. Deshalb lege ich Wert auf Trennung von Inhalt und Werbung. Meine Meinung steht schlichtweg nicht zum Verkauf, nur der Platz daneben.
Ich hab übrigens nichts von der Tagespresse oder ARD geschrieben. Von daher adressier das bitte auch nicht an mich
Du hast gesagt, meine Kaugummi-Frage passe nicht zum Thema. Ich habe dir lediglich erklärt, worauf die Frage sich bezog - auf tmyps Tagespresse. Als Adressat warst du vollkommen richtig.