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Das würde heißen, dass auch der Vergleichsrechner voll in Ordnung geht.Rechtlich gesehen fungiert der Affiliate als Tippgeber. Er muss also kein zugelassener Versicherungsmakler sein, da die von ihm vermittelten Anfragen oder Abschlüsse rein rechtlich Kunden von finanzen.de sind. Bei ihnen tritt entweder finanzen.de selbst als Versicherungsmakler auf (bei Sachversicherungen) oder es erfolgt eine Weitervermittlung an unabhängige Versicherungsmakler (Personenversicherungen).
Wie gesagt...rechtlich trotzdem nicht unbedenklich...Ein Tippgeber gibt ja, wie der Name schon sagt, lediglich einen Tipp für einen Neukunden. Er stellt keine Vergleichsrechner zur Verfügung.weju2006 hat geschrieben:
Die zuständige IHK wird eventuell nicht der Meinung des von dir genannten Atikels folgen. Dazu habe ich schon Berichte im Netz gelesen (Quelle hab ich jetzt nicht mehr).
Und was sagt man da genau als Bezeichnung? Schließlich wissen die ja noch nichtmal, was SEO ist oder das es das gibt.Vegas hat geschrieben:Im Zweifelsfall einfach anmelden, für §34c braucht du keinerlei Sachkunde, der ganze Spaß kostet soweit mir bekannt um die 30 Euro. Einfach einmal zur Stadt/Gemeinde, fertig. Die Gewerberlaubnis bekommt wirklich jeder, der nicht gerade wegen Finanzdelikten vorbestraft ist.
Mh, ok leuchtet ein. Was kommen da an Kosten auf einen zu, reichen ca. 30 Euro wie Vegas sagt?weju2006 hat geschrieben:als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c
https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
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Der Betreiber von "Website" tritt weder als Vermittler von Krediten sowie Geldanlagen noch als Vermittler von Versicherungen nach Gewerbeordnung auf. Die Seite dient der Publikation der jeweiligen vermittelnden Unternehmen. Verträge werden direkt mit den auf der Seite von "Website" genannten Unternehmen abgeschlossen.
Richtig, mein Fehler, Versicherungen sind ein Sonderfall und d und nicht c. Es gab mal eine offizielle Stellungnahme des Vorstands von Finanzen.de, die sehen Affiliates ganz klar als reine Tippgeber, manche IHK mag das aber anders sehen.weju2006 hat geschrieben:als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c
https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
Ja, das wurde auch im Interview nocheinmal gesagt: https://www.affiliate-marketing-tipps.d ... iew/100327Vegas hat geschrieben:Richtig, mein Fehler, Versicherungen sind ein Sonderfall und d und nicht c. Es gab mal eine offizielle Stellungnahme des Vorstands von Finanzen.de, die sehen Affiliates ganz klar als reine Tippgeber, manche IHK mag das aber anders sehen.weju2006 hat geschrieben:als versicherungsvermittler benötigst du 34d nicht 34 c
https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
Das ist doch sche*** Klar, aus Sicht der Versicherungsmakler kann ichs irgendwie verstehen. ABER wenn ich ein schnödes Infoportal zu Versicherungen habe und Werbung einblende, dann seh ich doch sowieso keine Kundendaten oder zwinge jemanden zum Abschluss.Vegas hat geschrieben:@CubeMaster: §34d braucht eine Sachkundeprüfung bei der IHK und eine Berufshaftpflichtversicherung, da ist es mit einfach anmelden nicht (mehr) getan.