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Bilderrecht bei Produktdaten für Preisvergleichern

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hubba
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Beitrag von hubba » 30.07.2013, 13:38

Hi

ich wollte mal fragen, wer sich mit den rechtlichen Gegebneheiten auskennt, wenn man im Rahmen eines Preisvergleiches Bilder nutzen möchte.
1. Frage: Woher bekommt er die Bilder?
Ich gehe davon aus, der Preisvergleicher zeigt die Bilder an, die er mit den Produktdaten bekommen hat (API, CSV). Die werden bei 100Mio-Produkten ja nicht einzeln und bei jedem die Hersteller anfragen und nach Bildern fragen, richtig?

2. Frage: Was darf man mit den Bildern und Beschreibungen machen?
Kann der Preisvergleicher einfach so die Bilder nutzen, ohne eine Beziehung zu dem Shop machen zu müssen, von denen die Bilder kommt? Diese also wie die eigenen Bilder und Beschreibungen der Produkte nutzen?

Hier ein Beipiel:
Idealo (https://www.idealo.de/preisvergleich/Of ... 5115685684)
Idealo nutzt hier 4 schicke Bilder. Nirgendswo steht, von wo die Bilder kommen. Nur wenn man die Shops durch geht, fällt auf, das die Bilder von Amazon (https://www.amazon.de/dp/B00BMKAT7Q?m=A ... 3Y8dfgpUfg) kommen. Amazon selber ist aber erst irgendwo auf Seite 2 geleistet.

Lange rede, kurzer Sinn: Kann man Bilder aus Produktdaten "einfach so" als die eigenen ausgeben, so lange der entsprechende Shop "irgendwo" gelistet ist? Oder machen Preisvergleicher und co etwas anders, wenn sie Ihre Bilder und Beschreibungen besorgen?

Gruß
Jan

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jdhh
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Beitrag von jdhh » 30.07.2013, 19:27

das würde mich auch interessieren

celtic
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Beitrag von celtic » 31.07.2013, 21:35

Kennst du schon den folgenden Beitrag?: https://www.lawbster.de/preissuchmaschi ... eberrecht/

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PierrePetite
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Beitrag von PierrePetite » 14.08.2013, 09:09

Ich kann nur über unsere Erfahrungen sprechen, die wir mit unserer lokalen Preissuchmaschine gemacht haben.

Bei uns landeten in den vergangenen Wochen zwei Abmahnungen im Fax/Mail-Account. Diese bezogen sich jeweils auf Produktbilder, welche wir via API/CSV von den Merchants (Hier große Handelshäuser) bezogen haben.

Ein Anruf beim Account Manager der betreuenden Agenturen hat gereicht. Noch schnell das entsprechende Schreiben weitergeleitet und die Sache wurde immer schnell von der Legal-Abteilung geregelt.

Rechtlich sieht es so aus, dass der Publisher die Abmahnkosten begleichen muss. Er kann aber daraufhin Schadensersatz vom Merchant verlangen. Dieser wieder rum vom entsprechenden Einkäufer/Importeur.

In der Regel wird dieser Prozess einfach abgekürzt.

Modena
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Beiträge: 544
Registriert: 27.11.2008, 20:47

Beitrag von Modena » 16.08.2013, 09:37

Ich denk mal das die Affiliate-Plattformen sehr dahinter her sind,
dass die Shops auch das Recht haben die Nutzungsechte an den Bildern an die Publisher weiter zu geben.

Das sind einfach Sachen auf die Du Dich verlassen können musst.

Wie auch in dem von Celtic genannten Artikel sind die AGBs hier besonders wichtig.

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