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Kredit-Vergleich Partnerprogramm. Rechtliche Frage.

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simomatic
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Beitrag von simomatic » 12.10.2013, 12:25

Hey,

sagt mal, wie schaut es denn momentan mit den Kredit-Vergleich Partnerprogrammen rein rechtlich gesehen aus?

Gibt es hier News? Ich habe mal von einem Urteil gelesen, dass diese nur mit einer Genehmigung für Kreditvermittler genutzt werden dürfen.
Leider finde ich nicht viel mehr Infos dazu, bzw. die eine Seite sagt das eine, die andere Seite wieder etwas anderes.
Auch größtenteils über ein Jahr alte Beiträge und heir im Forum
konnte ich auch nichts finden.

Wenn jemand hier Ahnung hat, ob man in Deutschland ohne Probleme die Partnerprogramme (Kredit-Vergleich/Kreditrechner usw.) nutzen kann, der möge mir doch bitte eine Antwort geben :)

Grüße

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Hafensaenger
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Beitrag von Hafensaenger » 12.10.2013, 17:18

Frag am besten Deinen Anwalt und die Betreiber des PP. Oder frag schriftlich bei deinem Gewerbeamt nach.

Meines Wissens nach ist die Genehmigung nach 34 C nur erforderlich, wenn man selber Daten erhebt, sprich den Kunden befragt wieviel er verdient, Ausgaben, Zahlungsverpflichtungen etc. Mit der Nutzung eines Onlinevergleichsformulars wird man das vermutlich nich tun. Das ist aber nur mein Halbwissen, selbstverständlich keine Rechtsberatung oder ähnliches.

Besorg Dir einfach die Zulassung, ist doch kein problem. Wenn man im Finanzbereich mitmischen möchte, dann sollte man die kleine Investition schon tätigen können.

swiat
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Beitrag von swiat » 14.10.2013, 00:29

Meines wissens braucht man auch einen 34c wenn man mit einem Withe Label Formular arbeitet wie es ja einige Anbieter anbieten im Kreditbereich.

Ich glaube dazu gabs auch mal ein Urteil, ich glaub sogar vom Forum hier hat das jemanden betroffen.

Gruss
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simomatic
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Beitrag von simomatic » 15.10.2013, 10:53

Super danke für die Antworten!

Ich werde mich am besten mal direkt beim Gewerbeamt informieren. Hoffentlich wissen die hier etwas bescheid. Wenn nicht muss ich wohl meinen Anwalt fragen.

spocky
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Beitrag von spocky » 16.11.2013, 20:51

Hi Leuts,

bin noch tau frisch hier, hatte mich gerade erst vor 15 Min.

registriert und beim stöbern diesen thraed gefunden.

Ich selbst mach da auch viel in der Richtung und habe dies bezüglich

vor ungefähr so zwei Jahren von einem Urteil gehört wo einem Webmaster

die Bewerbung von Kredit PPs ohne Lizenz untersagt wurde.

Das kam aber wiederum nur dadurch zustande, weil sich der betreffende

WM nicht korrekt vor Gericht ausdrücken konnte.

Denn wer diese PPs bewirbt und selber keine Kredite vergibt, der ist

nichts anderes als ein Empfehlungsgeber.

So stand es damals auch bei 100 PPs von K. Windfelder drin.

Soweit meine Infos dazu, VL hilfts ja ...

Gruss

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