sagt mal, wie schaut es denn momentan mit den Kredit-Vergleich Partnerprogrammen rein rechtlich gesehen aus?
Gibt es hier News? Ich habe mal von einem Urteil gelesen, dass diese nur mit einer Genehmigung für Kreditvermittler genutzt werden dürfen.
Leider finde ich nicht viel mehr Infos dazu, bzw. die eine Seite sagt das eine, die andere Seite wieder etwas anderes.
Auch größtenteils über ein Jahr alte Beiträge und heir im Forum
konnte ich auch nichts finden.
Wenn jemand hier Ahnung hat, ob man in Deutschland ohne Probleme die Partnerprogramme (Kredit-Vergleich/Kreditrechner usw.) nutzen kann, der möge mir doch bitte eine Antwort geben
Frag am besten Deinen Anwalt und die Betreiber des PP. Oder frag schriftlich bei deinem Gewerbeamt nach.
Meines Wissens nach ist die Genehmigung nach 34 C nur erforderlich, wenn man selber Daten erhebt, sprich den Kunden befragt wieviel er verdient, Ausgaben, Zahlungsverpflichtungen etc. Mit der Nutzung eines Onlinevergleichsformulars wird man das vermutlich nich tun. Das ist aber nur mein Halbwissen, selbstverständlich keine Rechtsberatung oder ähnliches.
Besorg Dir einfach die Zulassung, ist doch kein problem. Wenn man im Finanzbereich mitmischen möchte, dann sollte man die kleine Investition schon tätigen können.
Ich werde mich am besten mal direkt beim Gewerbeamt informieren. Hoffentlich wissen die hier etwas bescheid. Wenn nicht muss ich wohl meinen Anwalt fragen.