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Abmahnung wegen Produktdaten

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Clever
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Beitrag von Clever » 16.01.2006, 13:28

Hallo Leute,

wollte nur mal kurz nachfragen ob noch jemand eine Abmahnung wegen Produktdaten von pharmakontor.com erhalten hat? Als Kläger tritt dabei eine Preisvergleichsseite auf.

Im Gespräch bezieht sich der Kläger auf die Darstellung von Viagra mit Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Laut seinen Aussagen verstoße man damit gegen §10 HWG wenn man kein Arzt, Apotheker oder Tierarzt ist.

Ich hab mich noch nicht weiter damit beschäftigt, aber evtl. sollte der ein oder andere da auch aufpassen...

Gruß
Clever
Zuletzt geändert von Clever am 16.01.2006, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.

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mariow
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Beitrag von mariow » 16.01.2006, 14:02

Ich hab mich im Detail noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt, es gibt aber einen etwas älteren Beitrag von Dr. Bahr zur Schwierigkeit von Medikamenten-Werbung im Internet durch die starke Reglementierung in DE:
https://www.affiliateundrecht.de/kritis ... ittel.html

Clever
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Beitrag von Clever » 16.01.2006, 14:31

Danke mariow,

den hatte ich schon gelesen. :-)

Wenn man Personen die Möglichkeit gibt auf seinen Seiten zu werben, wer wirbt denn dann eigentlich? Wirbt der Partner bei mir für seine Produkte oder werbe ich für seine Produkte?

Pompom
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Beitrag von Pompom » 16.01.2006, 14:42

Du wirbst für seine Produkte, womit als erster Du voll eins auf die 12 bekommst.
Wenn dir die Haue nicht gefällt, kannst Du versuchen, mit dem Partner, für dessen Produkte du wirbst, ins Gespräch zu kommen.

Clever
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Beitrag von Clever » 16.01.2006, 14:50

@Pompom,

danke, läuft schon...

:-)

schorsch
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Beitrag von schorsch » 20.02.2006, 22:59

wir haben auch so eine abmahnung von einer preisvergleich website bekommen. haben aber eine andere onlineapotheke beworben. ich gehe mal schwer davon aus, dass es der selbe abmahner war. was auffällig ist, das anwalt sowie betreiber der preisvergleichwebseite den selben nachnamen haben. das ganze sich also in der familie abspielt. hat sich bei dir schon was ergeben?

aklotus
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Beitrag von aklotus » 20.02.2006, 23:23

Habe heute gerade mit jemanden telefoniert wegen unserer Abmahnung durch den Clan B., früher hat es dort Seilschaften geheißen. Abmahner, Seitenbetreiber, Versandapotheke, Rechtsanwälte, alles die gleichen Nachnamen.

Doch der Gesetzgeber gibt den sogar noch recht:
Unser Gesetzgeber öffnet nach § 10 HWG den Weg für Werbung nur Personen, die erlaubterweise mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Handel treiben, wie Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte.
Für Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden.

Teilschuld haben m. E. auch die, die diese Werbemöglichkeit erausgeben, ohne auf die eindeutige Einschränkung aufmerksam zu machen.

Teilschuld hat auch der Gesetzgeber: Unser Gesundheitswesen leistet sich diesen Luxus, einen echten Preiswettbewerb zu unterbinden.

JenaTV
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Beitrag von JenaTV » 21.02.2006, 11:05

Pompom hat geschrieben:Du wirbst für seine Produkte, womit als erster Du voll eins auf die 12 bekommst.
Wenn dir die Haue nicht gefällt, kannst Du versuchen, mit dem Partner, für dessen Produkte du wirbst, ins Gespräch zu kommen.
-Dies ist keine Rechtsberatung-
Nicht ganz richtig. Eine Werbung wird inhaltlich vom Werbetreibenden verantwortet, also von demjenigen welcher letztendlich die Produkte verkauft.
Es muß allerdings für den potentiellen Käufer ersichtlich sein das es a) Werbung ist und b) wer da wirbt.
Wenn einfach auf einer Seite Produktdaten ausgegeben werden ohne deutliche Kennzeichnung: "Dies ist Werbung der Firma XYZ" wie das im Web oft der Fall ist wirds sehr gefährlich...

aklotus
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Beitrag von aklotus » 21.02.2006, 18:49

Die Abmahnung wird jetzt doch noch durch einen sehr guten RA geprüft. So einfach wie ich mir als Gesetzesunkundiger das vorgestellt habe, ist es glücklicherweise doch nicht. Der Abmahner hat hier nun kein allzu leichtes Spiel. Details darf ich hier nicht sagen...

aklotus
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Beitrag von aklotus » 17.03.2006, 14:28

Möglicherweise kann man gegen die Abmahnung - die ich zuvor beschrieben habe - vorgehen, doch eine Erfolgsgarantie gibt dir niemand. Nun ist einfach abzuwägen, ob ca. EUR 750 zu bezahlen sinnvoller ist, als nochmals ca. EUR 3.000 zusätzlich in die Hand zu nehmen. Dies muss jeder selbst entscheiden.

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