Aufgrund meiner Reklamation verweisen die auf folgenden Punkt ihrer AGB:
Ich arbeitet mit mehreren Netzwerken, aber eine jährliche Erneuerung des Nachweises ist mir noch nicht untergekommen. Ergo, alle meine bestehenden Partnerschaften ziehen gerade um.5.12. Umsatzsteuer wird an den Publisher erst ausgezahlt, wenn er einen geeigneten Nachweis über seine Vorsteuerabzugsberechtigung vorgelegt hat. Dieser ist jährlich zu erneuern. Erneuert der Publisher diesen Nachweis nicht, erfolgt die weitere Zahlung ohne Umsatzsteuer.
Eure Meinung?
Gruß waneck