Voraussetzungen für elektronische Post ohne vorherige Zustimmung
Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post ist ausnahmsweise nicht notwendig, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen vorliegen:
der Absender hat die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Nachrichten bei der Erhebung und
bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
der Kunde hat die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt. Insbesondere darf nicht an Empfänger, die in die Robinson-Liste eingetragen sind, gesendet werden. Diese Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk geführt und ist vom Absender immer zu beachten, wenn keine Zustimmung vorliegt.
Diese Ausnahme gilt nur für elektronische Post, nicht aber für Telefonate und Faxe. Für diese gilt uneingeschränkt das Zustimmungsgebot.
Massensendungen (bisher war ich immer der Meinung dass Spam erst anfängt mit dieser Regelung ... habe ich mich wohl geirrt)
Laut Gesetz gilt elektronische Post mit mehr als 50 Empfängern als Massensendung, auch wenn sie keine Werbung zum Inhalt hat. Nicht jede Massenmail ist rechtswidrig. Für Interessenvertretungen gibt es gesetzliche Sonderbestimmungen. Auch die massenhafte Versendung an einen einzigen Empfänger gilt als Massensendung (z.B. Massen-Mails an mehrere Dienststellen eines Empfängers).
Auch lustig, jetzt muss man sogar drauf achten was in den Betreff kommt:
„Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post (E-Mail) versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt insbesondere dann vor, wenn die Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet ist, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.“
Betreff: Hallo
Betreff: RE: Abmahnung, so macht man das
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Spam