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In diesem Forum geht es um Social Media Maßnahmen & Content-Marketing Strategien zur Steigerung der Reichweite und Offpage-Signale durch gezieltes Bewerben und Präsentieren spannender Inhalte nah der Zielgruppe.
Never.Amused
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Beiträge: 336
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Beitrag von Never.Amused » 28.10.2009, 03:03

Dr. No hat geschrieben:Naja, wenn das AV Einnahmen hat durch Adsense o.ä. dann sollte das das Beurteilungskriterium für einen Kaufpreis sein. Die Bewertung eines solchen Objekts hatten wir neulich schon mal diskutiert.

Ansonsten halte ich 0,04 Cent pro Wort für marktüblich, allerdings für frei verwendbare Texte, in denen ICH noch meine Links setzen darf und nicht, wo die Bedingung dran geknüpft ist, dass darin bereits 2 Links enthalten sind und so bleiben müssen.

Insofern würde eine Verwendung des Contents für andere Zwecke völlig ausscheiden. Bliebe also nur ein Weiterbetreiben des AVs wie es ist. Wo wir dann wieder bei Frage 1 wären: Welche Einnahmen hat das AV derzeit?
Völlig richtig Dr.No (Arbeitest du bei der HSB ;-Þ). Es ist grundlegend, bei der Unternehmensbewertung, ersteinmal egal wieviel man in ein Unternehmen investiert hat (also wieviele Text, Wörter bzw. wieviele Arbeitsstunden in einem AV drin stecken), der Wert bestimmt sich nach dem "herausholbaren" und das sind die Zahlungsmittelüberschüsse an den Eigner in der Zukunft (abdiskontiert mit einem geeigneten Zins).

Erst, wenn die abdiskontierten Zahlungsmittelüberschüsse (Ertragswert) den Substanzwert (den Wert den du erzielen würdest, wenn du die Texte einzeln irgendwo verscherbeln würdest) unterschreiten wird der Substanzwert (Preis pro Wort [der am Markt erzielt werden kann] * Wörteranzahl) relevant.

Also heißt es für dich erstmal zu kalkulieren wieviel du aus dem Projekt mit Werbung verdienen kannst und abzuschätzen wieviel der jetztige Anbieter damit verdient. Daraus ergibt sich eine Funktion:

Dein Angebot muss lauten = min{max[Ertagswert des Besitzers;Substanzwert];max[Dein Ertagswert;Substanzwert]}

Der Ertagswert errechnet sich vereinfachungshalber durch eine ewige Rente = Durchschnittliche Zahlungserwartungen an dich pro Jahr / Zins**

**Der Zins wiederum sollte errechnet werden aus einem Vergleichsobjekt dessen Preis wir kennen --> Preis des Vergleichsobjekts x Zins = Zahlung, wenn wird den Preis des Vergleichsobjekts und die Zahlungen kennen, die es erwitschaftet können wir den Zins berechnen, aber du siehst hier vielleicht das Zirkularisationsproblem (wenn wir den Preis und die Zahlungen eines Vergleichsobjektes haben bräuchten wir den ganzen schnickschnack mit ewiger rente nicht, wir könnten direkt über das Verhältnis Zahlungen/Preis-Vergleichsunternehmen auf den Preis unseres jetzt zu bewertenden Objektes schließen, weil wir die zahlungen unseres Objektes, abschätzen können), vereinfachungshalber nimmst du einfach den jetztigen risikolosen Zins (Z.B. für 9-10 jährige Staatsanleihen z.B. 2%) und addierst einen, deiner meinung nach gerechtfertigten, Risikozuschlag drauf (z.b. 3%-5%) --> ~6%

Wenn du im Jahr jetzt sagen wir mal 1000€ damit verdienst --> 1000/0,06 = 16666€ Wert Für dich, das ist also dein Grenzpreis, weil der Substanzwert schätzungsweise bei 2700*250*0,01 - Aufwand für die einzelveräußerung=6750€ - ~3000 = 3750<16666€ liegt.

Wenn er jetzt weniger mit seinem Porjekt verdient als X/0,06=3750 --> 225 € im Jahr sollte er das angebot von 3750e annehmen, wenn er logisch denkt, wenn er mehr verdient werdet ihr euch wohl hochhandeln, wenn er nichts kapiert und du gut reden kannst wirst du das ding für 1000€ abkassieren können.

[Das macht dann 500€ Aufwandsentschädigung bei Nichtkauf oder bei Kauf des Artikelverzeichnisses Dein Grenzpreis - Kaufpreis des Objektes. Bitte auf meine Paypalkonto ;-Þ]