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wissens-welt.de ist platt und redakteur.eu ...

Verfasst: 01.05.2009, 00:15
von Thomas B
redakteur.eu hat nur noch ca. 1/3 der Seiten im Index. Wenn man die interne Verlinkung betrachtet ist das auch kein Wunder. Selten so einen Schwachsinn gesehen. wissens-welt.de ist platt.

Also Artikel woanders verwenden.

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Verfasst: 01.05.2009, 01:35
von thestranger
artikelmarketing ist schon eine feine sache...
nützt nur nichts -> wenn die verpackung nicht stimmt...
ps: tourismus... startseitenverlinkung... drei jahre garantie... eigenen ip... unique content -> 36 euro...

Verfasst: 01.05.2009, 13:24
von Christian Flury
danke für die Info!

Christian

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Verfasst: 02.05.2009, 14:52
von Edwin
Interessant die Begründung bei wissens-welt (Rechtschreibung so orig. übernommen)

"Die Seite muss Schlissen weil wir Abgemahnt worden sind! Einer der Autoren hat nicht sein Eigentum bei uns veröffentlicht!"

Verfasst: 02.05.2009, 17:01
von SloMo
Diese Abmahnungen sind eine ganz schlimme Unart, genau wie die Rechtschreibschwäche der meisten Webbastler. Niemand hat etwas gegen kleine Fehler... nur scheinen viele Webbastler ab Klasse 2 den Deutschunterricht geschwänzt zu haben.

Wäre mal interessant, was ein Jurist zu dieser Abmahnung meint. Es besteht wahrscheinlich ein Unterlassungsanspruch, allerdings erst ab Kenntnisnahme durch den Mitstörer. Insofern würde ich die Abmahnung für nicht gerechtfertigt halten. Handtuch zu früh geschmissen?

Verfasst: 02.05.2009, 20:17
von dirk30
ich bin kein Jurist aber meiner Meinung nach zu früh das Handtuch geschmissen wg. Haftung für fremde Inhalte (TMG 10)

Verfasst: 03.05.2009, 09:08
von emel
Naja,
vielleicht hatte er einfach keine Lust mehr. Auf manchen AVs kommt wirklich überhaupt nichts bei rum! Andere dagegen laufen gut wenn sie nicht so aussehen. Und es gibt sogar Webkataloge mit tausenden von Besuchern täglich!

Verfasst: 07.05.2009, 19:46
von swiat
Naja, zwei weniger, wen juckt das schon....

Verfasst: 07.05.2009, 20:38
von netnut
SloMo hat geschrieben:Wäre mal interessant, was ein Jurist zu dieser Abmahnung meint. Es besteht wahrscheinlich ein Unterlassungsanspruch, allerdings erst ab Kenntnisnahme durch den Mitstörer. Insofern würde ich die Abmahnung für nicht gerechtfertigt halten. Handtuch zu früh geschmissen?
Ich glaube nicht dass das hier greifen würde. Da die Artikel ohnehin manuell freigegeben werden müssen, kann man dem Betreiber sicherlich eine Prüfung zumuten - sofern das möglich ist.