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Suchmaschinenbetreiber wg ehrverletzender Inhalte verurteilt

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manute
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Beitrag von manute » 19.03.2005, 02:50

Die Suche nach “nackt [Vor- und Nachname einer Prominenten]” bei der Metasuchmaschine Apollo7 hatte eine Suchergebnisseite geliefert mit der Überschrift “stars-beim-sex.com” und im Snippet zusätzlich die Namen einiger Prominenten.
Obwohl es tatsächlich keine Nacktblider der klagenden Prominenten im Netz gibt, sei in dieser SERP eine ehrverletzende Behauptung zu sehen und somit der Betreiber, die Sharelook Beteiligungen GmbH, verpflichtet, die Suchergebnisse zu filtern.
Dieser Forderung der Klägering hat das Landgericht Berlin nun tatsächlich entsprochen.
Unerheblich sei laut Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei Apollo7 um eine Metasuchmaschine handelt, die keinen eigenen Index verwaltet.

via SEO-News.de und Heise.de

sehr interessant dazu auch dieser kommentar des anwalts des beklagten:
https://www.aufrecht.de/3886.html

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Beitrag von Pagemaker » 20.03.2005, 04:43

.
Ist doch schön, denn die können doch nicht jeden Dreck listen.
Müssen die halt in Zukunft genauer sein und es verschwindet der überflüssige Müll - vielleicht.

Möchtest Du Deinen Namen auf einen Google-Eintrag-Titel sehen und dazu noch ein paar "schöne" Worte davor oder dahinter:
"fick....", "Mös....", "Kinderf....." usw.
So ist es mir ergangen, mit meinem Namen und den meiner Frau.
Das kam dem Typ so teuer zu stehen, der hat vielleicht daraus gelernt...., denn dafür mußte er erst einmal 1 Jahr arbeiten.

Gruß v. Andreas - "Pagemaker"
.

manute
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Beitrag von manute » 20.03.2005, 16:02

wenn die apollo7 in google gespammt hätten, wärs vielleicht was anderes. darum geht's aber nicht.

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robbelsche
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Beitrag von robbelsche » 20.03.2005, 23:53

Nur weil man solche Seiten macht oder hostet, muss man sich nicht auch gleich strafrechtlich relevant beleidigen lassen. Das wird jeder verstehen...

Wenn ich Manute richtig verstanden habe, meint dieser jedoch eher, dass er es befremdlich findet, wenn eine Meta-Suchmaschine für den Inhalt der gelisteten Seiten verantwortlich gemacht werden soll...

manute
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Beitrag von manute » 21.03.2005, 04:42

bei der metasuche wird es natürlich noch deutlicher, aber auch dass suchmaschinen überhaupt für die indizierten seiten verantwortlich gemacht werden, passt nicht ganz in mein verständnis von logik.
man sollte die eigentlich "bösen" webseiten belangen, aber nicht die suchmaschinen.

sean
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Beitrag von sean » 21.03.2005, 10:14

man sollte die eigentlich "bösen" webseiten belangen,
Ich denke es ging darum Erfolg vor Gericht zu haben. Natürlich hätte man auch gegen den Seitenbetreiber vorgehen können, aber ob das was bringt? Vielleicht steht bei ihm auf der Seite das Wort nackt ganz oben und der Name der Moderatorin ganz unten - kann man also nicht belangen.

Die Suchmaschine von der Apollo7 seine Daten bezieht, dürfte recht groß sein und Erfahrungen auf dem Gebiet haben. Schlechte Ausgangslage für eine kleine Moderatorin.

Neulich ist doch jemand gegen GMail Einladungen vorgegangen, weil er die Rechte an dem Namen hat. Er hat den Nutzer verklagen wollen, nicht Google. Man sucht sich am besten den Schwächsten aus....

Gruß

sean

RA Dr. Bahr
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Beitrag von RA Dr. Bahr » 21.03.2005, 10:52

Guten Tag!
manute hat geschrieben:bei der metasuche wird es natürlich noch deutlicher, aber auch dass suchmaschinen überhaupt für die indizierten seiten verantwortlich gemacht werden, passt nicht ganz in mein verständnis von logik. man sollte die eigentlich "bösen" webseiten belangen, aber nicht die suchmaschinen.
Das ist das leidige Thema "Mitstörerhaftung".

Die Logik, zuerst den eigentlichen Rechtsverletzer anzugehen, teile ich absolut. Häufig, vor alle bei Internet-Angelegenheiten, ist es aber so, dass ich diese Person nicht greifen kann (unbekannt, Ausland usw.). Daher hat die Rechtsprechung das Institut der Mitstörerhaftung entwickelt.

Das dieses Rechtsinstitut inzwischen, vor allem im Internet, zu unverhältnismäßigen Rechtsfolgen führt, ist schon seit längerem bekannt: Man denke nur an die Entscheidungen hinsichtlich Newsletter, E-Cards, Spam usw.

Alles Gute

Martin Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Kanzlei Dr. Bahr
https://www.Dr-Bahr.com

manute
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Beitrag von manute » 21.03.2005, 14:49

bei Internet-Angelegenheiten, ist es aber so, dass ich diese Person nicht greifen kann
man müsste sich wirklich nen server und nen briefkasten in venezuela hinstellen... :D

Pagemaker
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Beitrag von Pagemaker » 22.03.2005, 02:46

.
Ich finde, wie Herr Dr. Martin Bahr die Sache schildert, ist es auch Okay:
Erst den Seitenbetreiber belangen, denn der ist der Verursacher.
Hilft das nichts usw., kann man von jeder Suchmaschine verlangen, worin die gelistet wurde, die Seiten zu beseitigen.

Daß die einfach die ganze Domain killen, um sich das einfach zu machen, und das auch noch für ewige Zeiten, liegt auf der Hand.

Allerdings wird das mit einem Mail an die Suchmaschinen nicht getan sein, das geht nur mit einem beeindruckenden Anwaltsschreiben, nehme ich an.

Gruß v. Andreas - "Pagemaker"
.

robbelsche
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Beitrag von robbelsche » 30.03.2005, 07:49

linksandlaw.com hat geschrieben:LG Berlin, Decision of February 22, 2005, Az: 27 O 45/05

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Metasuchmaschine

1. Suchmaschinen trifft insbesondere dann eine Störerhaftung, wenn ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine zumutbare Prüfung, insbesondere nach einer Abmahnung oder Klageerhebung ergeben hätte, dass mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird.

2. In Sachen Störerhaftung besteht kein Unterschied zwischen einer Suchmaschine und einer Metasuchmaschine. Dass letztere keine eigenen Crawler einsetzt, vermag eine unterschiedliche rechtliche Betrachtung nicht zu rechtfertigen. Auch Metasuchmaschinen verwenden Software, die die Ergebnisse anderer Suchmaschinen abfragt und, aufgrund dessen die jeweiligen Ergebnisse angezeigt werden. Es ist nicht dargetan, dass es einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde, die URL-Adressen der angegriffenen Einträge zu blocken und damit deren künftige Anzeige zu verhindern.

3. Der Betreiber einer Meta-Suchmaschine haftet auch dann als Mitstörer für die Darstellung eines Eintrags einer abgefragten Suchmaschine, wenn er das Abfrage-Ergebnis nach Abmahnung nicht selbst reproduzieren kann.

(vgl. https://www.linksandlaw.com/courtdecisions-germany.htm)
Ein wenig "krass" finde ich subjektiv allerdings den 3. Punkt... :D

wigo
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Beitrag von wigo » 14.05.2005, 01:21

Es ist nicht dargetan, dass es einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde, die URL-Adressen der angegriffenen Einträge zu blocken und damit deren künftige Anzeige zu verhindern.
Sicherlich nicht. Die frage ist nur ob die Sumas in Zukunft auch die Kosten für all diese Abmahnungen tragen müssen.

10.000 Abmahnungen pro tag * 1.000 Euro
:arrow: Das würde selbst die großen Suchmaschinen in den Ruin treiben :)

RA Dr. Bahr
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Beitrag von RA Dr. Bahr » 14.05.2005, 08:49

Guten morgen!
wigo hat geschrieben:Sicherlich nicht. Die frage ist nur ob die Sumas in Zukunft auch die Kosten für all diese Abmahnungen tragen müssen.
10.000 Abmahnungen pro tag * 1.000 Euro
:arrow: Das würde selbst die großen Suchmaschinen in den Ruin treiben :)
Noch einmal: Das LG Berlin bejaht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung aus anderen Fällen - eine Haftung erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Ab diesem Moment müssen auch erst die Abmahnkosten getragen werden.

Alles Gute

Martin Bahr
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https://www.Dr-Bahr.com

wigo
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Beitrag von wigo » 14.05.2005, 12:34

wigo hat folgendes geschrieben::
Sicherlich nicht. Die frage ist nur ob die Sumas in Zukunft auch die Kosten für all diese Abmahnungen tragen müssen.
10.000 Abmahnungen pro tag * 1.000 Euro
Das würde selbst die großen Suchmaschinen in den Ruin treiben


Noch einmal: Das LG Berlin bejaht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung aus anderen Fällen - eine Haftung erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Ab diesem Moment müssen auch erst die Abmahnkosten getragen werden.
Danke für die Aufklärung.

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