In Deutschland erwirkte Daniel Giersch gegen Google eine einstweilige Verfügung, wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung "Gmail" für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg.
Google Mail-Betrieb in Deutschland wird nicht unterbrochen
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat Berichte über den Erlass einer richterlichen einstweiligen Verfügung gegen das Freemail-Angebot Google Mail in Deutschland zurückgewiesen. Laut Medienberichten soll das Unternehmen deswegen hierzulande auch keine neuen GMail-Adresse mehr freigeben dürfen. "Wir haben keine einstweilige Verfügung erhalten", sagte Unternehmenssprecher Stefan Keuchel gegenüber de.internet.com. Auch in den USA sei bisher kein entsprechendes Schreiben eingegangen. Ein Sprecher des Landgerichts Hamburg erklärte de.internet.com, dass man zu einstweiligen Verfügungen generell keine Auskünfte machen dürfte.