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Gmail-Namenskonflikt: Einstweilige Verfügung gegen Google

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viggen
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Beitrag von viggen » 26.05.2005, 12:35

In Deutschland erwirkte Daniel Giersch gegen Google eine einstweilige Verfügung, wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung "Gmail" für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg.

via Golem