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Garfield
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Beitrag von Garfield » 28.09.2005, 14:44

Ok, Null Teuros Gewinnschätzung :lol:

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 28.09.2005, 14:55

gibt es diesen Erfassungsbogen nicht auch als PDF zum Download? Spart Zeit, man muss nur 1 Seite ausfüllen, die anderen sind eh nur Durchschläge...

netnut
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Beitrag von netnut » 28.09.2005, 20:55

net(t)worker hat geschrieben:gibt es diesen Erfassungsbogen nicht auch als PDF zum Download? Spart Zeit, man muss nur 1 Seite ausfüllen, die anderen sind eh nur Durchschläge...
Also ich kenne den nur als vierseitiges Formular, ohne Durchschlag, dafür in zweifacher Ausführung.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 28.09.2005, 21:14

netnut hat geschrieben:
net(t)worker hat geschrieben:gibt es diesen Erfassungsbogen nicht auch als PDF zum Download? Spart Zeit, man muss nur 1 Seite ausfüllen, die anderen sind eh nur Durchschläge...
Also ich kenne den nur als vierseitiges Formular, ohne Durchschlag, dafür in zweifacher Ausführung.
bei mir waren es 4 Durchschläge und 1 Seite... soweit ich mich erinnern kann... wir reden doch von dem Fragebogen der direkt nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt kam, oder?

achja... wohn in NRW, evtl. gibts da ja Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern...

netnut
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Beitrag von netnut » 29.09.2005, 00:05

net(t)worker hat geschrieben: bei mir waren es 4 Durchschläge und 1 Seite... soweit ich mich erinnern kann... wir reden doch von dem Fragebogen der direkt nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt kam, oder?

achja... wohn in NRW, evtl. gibts da ja Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern...
Jep, genau den meine ich. Ich habe mal Google bemüht und die scheinen überall ziemlich gleich zu sein:
https://www.rheinhessen.ihk24.de/MZIHK2 ... assung.pdf

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.09.2005, 00:49

hmm... hab mich vertan.... war 2 seitig in 3 facher ausführung, wobei eine Ausführung für die eigenen Unterlagen ist....

https://www.bmwi-softwarepaket.de/pdf/F ... triebs.pdf

schorsch
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Beitrag von schorsch » 03.10.2005, 16:37

bis zu welchem betrag muss man denn keine umsatzsteuer zahlen. wenn ich zb 20.000 pro jahr durch adsense verdiene, ist das wohl umsatzsteuerpflichtig. wol iegt die grenze? wenn ich jetzt eine gbr gründe und diese kein kleingewerbe ist, muss ich dann in jedem fall umsatzsteuer zahlen?

grüsse

schorsch

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 03.10.2005, 16:59

wie es genau bei adsense ist kann ich dir nicht sagen, da diese zahlung ja wohl aus dem nicht-EU-Ausland erfolgt.....

wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, bekommst du bei einem rein deutschen Partnerprogramm 16% mehr ausgezahlt, und die führst du ans Finanzamt weiter... natürlich muss dem Partnerprogramm die Umsatzsteuerpflicht mitgeteilt werden...
wenn du eine Rechnung schreibst, musst du auch jeweils 16% aufschlagen und ans Finanzamt weiterleiten...

wenn man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt das Partnerprogramm diese 16% direkt ans Finanzamt...

wenn man nur mit Partnerprogrammen zusammenarbeitet, die diese 16% mehr auszahlen, wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist, sollte man darüber nachdenken umsatzsteuerpflicgtif zu sein... denn die Vorsteuer kann man von der Umsatzsteuer abziehen..

Bsp.
man hat mehrere Server, diese kosten zusammen 300,- zzgl. 48,- MwSt. monatlich...
durch Werbung bekommt man monatlich durch Partnerprogramme 1.000 Euro rein...

bei einer Umsatzsteuerpflicht sieht die Rechnung jetzt so aus:

Ausgaben:
300,- Serverkosten
48,- MwSt für die Serverkosten(Vorsteuer)

Einnahmen:
1000,- Partnerprogramm
160,- MwSt

von den 160,- MwSt kann man die 48,- Vorsteuer abziehen und zahlt dann 112,- ans Finanzamt, der Gewinn beträgt also 700,-

wenn man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, zählen die 48,- Vorsteuer als Ausgabe, und der Gewinn wäre nur 652,- Euro...

So kann es sich lohnen, wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist...

Bei einer solchen Überlegung sollte man sich auch überlegen, mit welchen vertragspartnern es man zu tun hat. Wenn es Firmen sind, die selber Umsatzsteuerpflichtig sind, kann man unbedenklich Umsatzsteuerpflicht wählen, da diese Firmen die MwSt ja auch verrechnen können, es denen also egal ist, ob auf eine Rechnung jetzt noch 16% MwSt draufkommen oder nicht...

Wenn man eher mit Privatpersonen zu tun hat, die nicht Umsatzsteuerpflichtig sind, sollte man selber auch eher keine Umsatzsteuerpflicht haben, da hier die 16% Umsatzsteuer ja voll auf den Preis des Produktes/Dienstleistung schlagen....

netnut
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Beitrag von netnut » 04.10.2005, 00:18

@ schorsch

Die Grenze für ein Kleingewerbe liegt bei 17.500 € im vorangegangenen Jahr (bzw. Gründungsjahr) und 50.000 € im folgenden Jahr (beides muss erfüllt sein) - allerdings brutto.
Das heisst, wenn man von 16% Umsatzsteuer ausgeht, dass Du im Gründungsjahr rund 15.000 Euro Umsatz machen darfst. Bei einem Beginn im laufenden Kalenderjahr muss der Umsatz auf das gesamte Jahr hochgerechnet werden.

Wenn ich mir allerdings das Affili-Netzwerk in Deiner Sig ansehe frage ich mich wieso das für Dich überhaupt relevant ist?

Kristian
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Beitrag von Kristian » 04.10.2005, 22:05

Hallo
Ich habe die Tage mit einem Prüfer von unserem Amt geschwätzt.
Da es sich um Werbung handelt ist, so er, die Angabe bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht erforderlich. Die wird im Herkunftsland vertüddelt.
(in dem Falle also gar nicht)
Bei der Einkommensteuer werde ich mein Taschengeld allerdings schon angeben und ggf. versteuern müssen.
Gruss Kristian
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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 10.10.2005, 21:01

Bei nichts scheint es soviel Unklarheit mit der Auslegung zu geben, ab wann etwas gewerblich ist, wie bei AdSense oder Affiliate-Programmen.

Wer ein Zimmer zur Untermiete vermietet, oder seinen Garten verpachtet, handelt mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ist jedoch noch längst kein Gewerbetreibender, der einen Gewerbeschein benötigen würde. Erst wenn man bewusst mit Wohnraum oder Grundstücken handelt, diese beispielsweise zum Zweck der Vermietung oder Verpachtung erwirbt, handelt gewerblich.

Bei AdSense und Affiliate-Programmen vermietet man Werbeplätze auf seinen Seiten und dies hat keinen anderen rechtlichen Stellenwert, wie jede andere Vermietung.

Wer allerdings nicht nur Platz auf seinen Seiten für Anzeigen oder Werbebanner vermietet, sondern sich einen Shop aus Deep-Links zusammen stellt und diesen auch noch als Shop bezeichnet, ist Shopbetreiber und handelt gewerblich.

Weiterhin ist auch die Größenordnung der Umsätze / Einnahmen / Seitenzahlen / Themen mit ausschlaggebend, bis wann es nur als Vermietung im kleinen Stil gerechnet wird, bzw. ab wann es gewerblich ist. Nur die Gewinnabsicht ist jedenfalls kein Kriterium, man kann auch bis zu zwei Autos pro Jahr aufbauen, um diese gewinnbringend zu verkaufen, ohne einen Gewerbeschein zu benötigen.

Soll kein verbindlicher Hinweis sein, Irrtum ist möglich.
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blinks
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Beitrag von blinks » 15.11.2008, 12:23

DikeMike hat geschrieben: Ich möchte keine Schwierigkeiten mit irgendwelchen Behörden bekommen, ich weiß nur nicht was jetzt genau Sache ist, was muss ich tun damit alles seine richtigkeit hat mit den Adsense Einnahmen ?
Hi,

falls es Dich noch interessiert, hier gibt es ausführliche und aktuelle Infos: https://www.affiliate-marketing.de/wiss ... werbe.html

VG

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