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von Hasenhuf » 18.02.2006, 21:48
Was verstehst Du unter pauschal? Ich habe ein "definiertes" Beispiel genannt und nicht behauptet, das es mit Meinungsbildung zu tun hat. Es währe übrigens nicht nur ein Aufruf zu einer Straftat es währe selbst eine Straftat, genau wie die Abbildung von entsprechenden Symbolen auf einer "rechtsradikale Propaganda-Seite". Die Indizierung so einer Seite währe also keine Zensur (in dem Sinne der Beschneidung über illegale Inhalte hinaus). So gesehen währe "Glaubt ihr in Deutschland werden von Google keine rechtsradikalen Propaganda-Seiten indiziert?" als Beispiel für Zensur in Deutschland eine zu pauschale Aussage (wenn auch in Form einer Frage). Und das war es was ich geschrieben, oder zumindest gemeint, habe.
Eine kontroverse* Auseinandersetzung mit einem Verbrechen, dürfte auch ganz anders aussehen als eine kontroverse Auseinandersetzung z.B. mit Leinenzwang für Hunde. Das ginge nämlich ganz schnell in Richtung Billigung oder Leugnung (Straftaten).
* 1. streitig; umstritten. 2. entgegengesetzt, gegeneinander gerichtet.
Sachliche Auseinandersetzungen mit dem Thema gibt es auch über das Internet zu finden.
Ich habe keine Ahnung vom chinesischen Recht, aber man kann vermutlich davon ausgehen, daß dort mehr Seiten nicht zugelassen werden als die, die gegen chinesisches Recht verstoßen.
Einen Rechtsanspruch in einer Suchmaschine aufgenommen zu werden gibt es aber auch in Deutschland nicht, Zensur ist also möglich.