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Clicksettlement

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Ranking-Check
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Beitrag von Ranking-Check » 21.05.2006, 10:48

@oli.g
die emails zu löschen scheint mir nicht sinnvoll, außer du möchtest gerne Geld verschenken:-)
@mawo
es geht wohl wirklich nur um den Zeitraum 2002 bis anfang des settlements und nicht um kommende Fälle.

Was ich noch nicht verstanden habe ist, ob man jetzt selber den Klickbetrug nachweisen muss oder ihn nur schätzen soll. In letztem Fall würde ich mich an gänige Schätzungen von 29.5% halten:-)

Ob sich die AdWods Berater dazu äußern???

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MaWo
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Beitrag von MaWo » 21.05.2006, 15:06

Soweit ich das verstanden habe ist die Schätzung völlig irrelevant da pauschal über den Umsatz abgegolten wird. Der Vergleich ist für Google und für die Anwälte der Sammelklage Gold wert. Die Anwälte kriegen circa 30Mio $ und google kann sich mit 60Mio $ reinwaschen. Ich werde meiner Firma das opt out empfehlen.
Ob sich die AdWods Berater dazu äußern???
Wahrscheinlich nicht. Zu dem Thema https://www.abakus-internet-marketing.d ... 25503.html
haben sie sich auch nicht geäußert. Zu solchen Themen wird ein normaler Google-Mitarbeiter ohne offizielle Google Darstellung sich nicht äußern dürfen.

Ranking-Check
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Beitrag von Ranking-Check » 21.05.2006, 17:08

@Mawo
Warum optimierst du fürs opt out? Um später selber klagen zu können?

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Beitrag von MaWo » 21.05.2006, 18:21

ja, um zumindest die Option des Klageweges zu wahren. Der Vergleich so wie er ist ist imho ein Witz, eine verarsche...
Da möchte jmd möglichst billig ein heikles Thema loswerden dass mir viel zu sehr unter dem Teppich gekehrt wird.

Ich frag mich zum Beispiel wieso beim Content-Match im Vergleich zum Suchnetzwerk meine Aquisekosten 2,5 mal so hoch sind.

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 22.05.2006, 00:14

Das ganze bezieht sich natürlich nur auf die Vergangenheit, in der Zukunft kannst du tun was du willst. Alles andere wäre hochgradig unlogisch.

sean
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Beitrag von sean » 22.05.2006, 14:23

ich hab auch eine ähnlich klingende Email erhalten, von einem pers. Adwords Berater. Mal abwarten, Freunde soll man sich ja nicht vergraulen. Bin mal gespannt wie es weitergeht, mit dem Klickbetrug.

Gruß

sean

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Beitrag von afb » 26.05.2006, 07:22

Moin,

was ich daran nicht verstehe, ist: Wieso gehört man automatisch zur Klägergruppe? Und noch "seltsamer": Warum muss man sich explizit ausschließen? Ist das so üblich bei Sammelklagen in Amiland? In DE gibt es m.W. keine Sammelklagen, gilt das ganze dann überhaupt auch für deutsche Kunden?

Gruß,
Alex

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Beitrag von MaWo » 26.05.2006, 16:04

Laut der Zeitschrift Stern hat Google allein im letzten Jahr 6 Mrd $ Umsatz mit Klicks gemacht.
Die 10 Mrd $ in meinem Rechenbeispiel müssen wahrscheinlich nach oben korrigiert werden. Das heißt als Kläger bekommt man noch weniger.

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Beitrag von AdWords-Berater » 26.05.2006, 18:20

Hallo zusammen,

wir haben gemerkt, dass die am 19. und 20. Mai 2006 (PST) verschickte E-Mail „Important Legal Notice Regarding Your Google AdWords Account” für viel Verwirrung gesorgt hat und viele erst einmal glaubten, dass es sich dabei um Spam handelt.

Wie von Euch schon richtig vermutet, wurde die E-Mail an alle Adressen gesendet, die in den AdWords-Konten als Kontakt-Adressen angegeben sind. Die Benachrichtigung wurde nicht von Google verschickt, sondern von einer privaten Stelle im Auftrag des Gerichts im US-Bundesstaat Arkansas.

Wir können Euch dazu Folgendes sagen: Die Kläger behaupten, dass Google erforderliche Maßnahmen unterlassen habe, um ungültige Klicks zu vermeiden und dadurch gegen die mit Kunden bestehenden Verträge verstoßen habe. Google hält diese Behauptung für unzutreffend. Aus Sicht von Google wurden den Kunden alle Online-Werbeanzeigen vertragsgemäß in Rechnung gestellt. Die Behauptungen der Kläger begründen aus Sicht von Google weder einen Vertragsbruch noch irgendeinen Gesetzesverstoß. Das Gericht hat diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen. Stattdessen wurde der Vergleich geschlossen, der nun zu der von Euch erhaltenen E-Mail geführt hat. In diesem Vergleich wurde festgelegt, dass Google einen Entschädigungsfond zur Verfügung stellt, der den Mitgliedern der Klägergruppe zur Verfügung steht.

Aus rechtlichen Gründen können wir Euch nicht sagen, wie Ihr Euch in diesem Fall verhalten solltet. Uns ist wichtig zu bestätigen, dass das Versenden der E-Mail von der E-Mail-Adresse clicksettlement@xmr3.com einen ernsthaften Hintergrund hat und in Kenntnis von Google geschieht. Es wurde eine Website eingerichtet, die nähere Informationen zu dem Fall bereitstellt. Ihr habt den Link bereits in Eurer E-Mail bekommen und ich füge ihn Euch hier noch einmal ein: https://www.clicksettlement.com/.

Ich hoffe, dass dies einige Fragen klären kann und wünsche Euch ein schönes Wochenende!

Viele Grüße
Ronja

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Beitrag von Nullpointer » 29.05.2006, 09:06

die 60mio hätten im interesse aller werbenden lieber in die entwicklung von antiklickbetrugmechanismen investiert werden sollen.

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Beitrag von Southmedia » 29.05.2006, 15:49

So wird die Entwicklungszeit gespart...

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Beitrag von Laoder » 29.05.2006, 16:15

bin mit der entwicklung auch nicht gerade einverstanden

und wenn ich richtig gerechnet habe kann der geneigte adwords kunde
mit einer vergütung in höhe von 0,15 - 0,2 % seiner ab 2002 getätigten umsätze rechnen.
das könnte sich noch erhöhen, je weniger mitmachen..
weiss jetzt nich genau wieviel % der ad kunden 100.000,- oder mehr umsetzen
aber vermute, das die mehrheit so bei 500 - 1000 im jahr liegt.
die werden sicher nicht wegen 2 euro dampf machen
gibts da statistiken???

würde schon was zusammenkommen und ist besser als ein sommerschnupfen, entspricht meiner meinung nach aber nicht im mindesten den realen ansprüchen.
demnach wäre dann ja nur jeder ~ 600 click nicht von einem potenziellen neukunden generiert.

MaWo
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Beitrag von MaWo » 30.05.2006, 12:29

AdWords-Berater hat geschrieben:Wir können Euch dazu Folgendes sagen: Die Kläger behaupten, dass Google erforderliche Maßnahmen unterlassen habe, um ungültige Klicks zu vermeiden und dadurch gegen die mit Kunden bestehenden Verträge verstoßen habe.
versus
AdWords-Berater hat geschrieben:Aus Sicht von Google wurden den Kunden alle Online-Werbeanzeigen vertragsgemäß in Rechnung gestellt. Die Behauptungen der Kläger begründen aus Sicht von Google weder einen Vertragsbruch noch irgendeinen Gesetzesverstoß.
Im ersten Zitat geht es um Klickbetrug (erforderliche Maßnahmen im technischen Sinne)
Im zweiten Zitat geht es um die Rechtmäßigkeit der AGB's, deren Auslegung wie Klicks abgerechnet werden.

Also sollte man sich mal die AGB's anschaun.
folgendes habe ich in den AGB's gefunden:
Google berechnet die vom Kunden zu zahlende Vergütung allein auf der Grundlage der von Google vorgehaltenen Aufzeichnungen
Über Klickbetrug im speziellem habe ich nichts gefunden.

und übrigens:
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
Heißt für mich das die Sammelklage niemanden mit deutscher Rechnungsadresse betrifft.

tron
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Beitrag von tron » 31.05.2006, 01:38

MaWo hat geschrieben:Heißt für mich das die Sammelklage niemanden mit deutscher Rechnungsadresse betrifft.
Richtig, so sehe ich das auch.

Dann stellt sich aber die Frage, inwiefern Google hier rechtmaessig oder unrechtmaessig, meine EMail Adresse an einen 3. weitergegeben u. ggf. auch ueberlassen hat?

Kannst du da eine entsprechende Klausel aus den AGBs rauslesen, MaWo?

Greetz

tron

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Beitrag von MaWo » 28.07.2006, 12:06

"Googles Klickbetrug-Vergleich hat den Segen des Richters"
https://www.heise.de/newsticker/meldung/76073

Wer sich beteiligen möchte muss bis 4. August sein Antragsformular abschicken!

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