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Margin
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Beitrag von Margin » 19.08.2007, 08:59

MrTunes hat geschrieben:ich hab einfach alle entscheidenen informationen im impressum als bild drin.
Das halte ich in Bezug auf die Regelungen zur Impressumspflicht für reichlich grenzwertig.
Mir wär's zu heiß.

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grossy
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Beitrag von grossy » 19.08.2007, 09:23

Einspruch Euer Ehren....

Ich bin der Meinung: Ich bin verpflichtet die Informationen in einer lesbaren Form bereit zu stellen. Es ist dabei völlig egal, ob ich dies als Bild oder Text tue. Das Impressum ist für den Kunden da, und solange er es Lesen kann ist alles i.O. Da Impressum wurde nicht für Bots erfunden.

Margin
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Beitrag von Margin » 19.08.2007, 09:28

in einer lesbaren Form
Genau da ist der Hund begraben: Lesbar.
Screenreader können keine Bilder lesen.
Sehbehinderte können die Schrift auf Bildern zum Lesen nicht vergrößern.
Deshalb MEINE Meinung: Grenzwertig.