@catcat: Richtig, ein gewerbliches Handeln wird auch erst ab einer bestimmten Höhe verlangt. Solange man seine Einkünfte in seiner Lohnsteuererklärung angibt und sie regulär versteuert, freut sich der Staat doch darüber. Wenn die Einkünfte allerdings recht hoch sind, schneidet man sich ins eigene Fleisch, nämlich dann wird einem gewerbliches Handeln unterstellt und es gibt rechtlich eine Menge Ärger.
Vergessen sollte man allerdings nicht, dass man z.B. auch Einkünfte aus eBay-Verkäufen etc. in seiner Lohnsteuererklärung angeben muss. Das ist ein graues Gebiet, wenn ich mir z.B. einen Laptop für 1000 € kaufe und ihn nach einem Jahr für 450 verkaufe - denn eigentlich habe ich ja Verlust, selbst abschreibungstechnisch - kann ich also dem Verkaufserlös den Verlust gegenüberstellen?!
Die schlimme Schwarzarbeit wird man im Internet nicht finden, denn die tritt vor allem im Handwerk, bei Restaurantbetrieben und im Baugewerbe auf. Wenn man sich da tlws. die Beträge anschaut.....so viel verdienen die ganzen SEOs in Deutschland im Jahr nicht zusammen
