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Was ist neu an den neuen Bedingungen?

Alles zum Thema Google Adsense.
Michael1967
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Beitrag von Michael1967 » 27.02.2008, 00:13

Eigentlich müsste dort doch schon "Zahlung im ..." stehen. Hat das jetzt etwas mit diesen neuen Bedingungen zu tun?

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illuminatus
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Beitrag von illuminatus » 27.02.2008, 09:05

Elradon hat geschrieben:@illuminatus
bekommen nicht nur Adwordskunden Geschenke?

Ich werd mir das ganze morgen mal durchlesen. Aber steht doch eigentlich eh nur das normale drin. Blabla hier, blabla da.

Nein, bei AdWords habe ich seit Jahren keine Umsätze mehr gemacht. Die Geschenke gibt´s für erfogreiche Adsense-Partner.

Inzwischen gab´s bei mir auch die neuen AGB zum Abnicken. Scheinbar wurden die nicht zeitgleich ausgeliefert.

MrLUKE
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Beitrag von MrLUKE » 27.02.2008, 10:00

es hat mit Zumwinkel und Liechtenstein zu tun :) alle Daten werden weiter gegeben und auch gespeichert :) hehe Weiter so Deutsche Post, Siemens und Co.. ohh VW hatte ich vergessen :)
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Dragobert
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Beitrag von Dragobert » 27.02.2008, 19:07

"...Sie stimmen der Verwendung Ihres Namens und Logos in Präsentationen,
Marketingmaterial, Kundenlisten, Finanzberichten und Website-Listen von Kunden,
Suchergebnisseiten und Empfehlungsseiten durch Google zu.."


Gesehen und gelesen ?

np
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Beitrag von np » 29.02.2008, 20:39

Ich habe irgendwo gehört, dass AdSense Publisher auf Ihren Seiten nun irgendeinen Hinweis einbinden müssen - auf Grund der neuen AGB.

Stimmt das? Weiß da jemand genaueres?

Rem
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Beiträge: 3786
Registriert: 08.12.2005, 18:45

Beitrag von Rem » 01.03.2008, 09:25

Nicht alle! So wie ich das in den "localized-Terms" lese, habe ich die Verpflichtung nicht, weshalb das wohl lediglich für Euch Deutsche gilt.
https://www.google.com/adsense/localized-terms

Wenn es "verpflichtend" für alle wäre, dann würden wir ja in den google-Ads auch relativ schnell "Information" oder "Privacy Information" wie bei Amazon sehen. Amazon ist gut und hat nichts zu verbergen.... Nun zu google:

Die Datenkrake will lediglich, dass Ihr Euch an die örtliche Gesetzgebung hält... Und zwar in dem Mindestmass, dass es unter dem Wahrnehmungs-Level der eigenen Besucher liegt... (Zur Not dürft Ihr dann auch den eigenen Anwalt konsultieren, ob die Erklärungen den hiesigen gesetzlichen Standards genügen). Lol.

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