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Von Vereinen Backlinks sammlen.

Alles zum Thema Google Pagerank und Backlink Updates.
Taremion
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Beitrag von Taremion » 15.08.2010, 10:39

Hallo Leute,

ich bin hier vor Kurzem hier in diesem tollen Forum angekommen und stelle hoffentlich nicht allzu doofe Fragen. :roll:

Ich bin EDV-Dienstleister und dachte ich schreib jetzt mal ein paar Vereine an und sammele dort Backlinks von der 1. Seite.
  • Ist das eine gute Idee?
  • Wie könnte die enstprechende Gegenleistung meinerseits aussehen. (keine SEO-Frage) bin aber trotzdem über Ideen dankbar
  • Wie sollten die Linktexte am besten formuliert werden - nur Firmenname?
Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen schonmal im Vorraus.

Gruß
Tare

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Alda
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Beitrag von Alda » 15.08.2010, 11:02

Ist das eine gute Idee?
Gegenfrage, was soll daran nicht gut sein?

Wie könnte die enstprechende Gegenleistung meinerseits aussehen. (keine SEO-Frage) bin aber trotzdem über Ideen dankbar
Ein paar Euro für die Vereinskasse?

Wie sollten die Linktexte am besten formuliert werden - nur Firmenname?
Warum so einseitig?

Taremion
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Beitrag von Taremion » 15.08.2010, 11:49

Danke für deine schnelle Antwort alda.

Die ersten beiden Punkte hätte ich mir wirklich sparen können. :idea:
Warum so einseitig?
Was wäre gute Formulierungen für Verlinkungen auf die eigene Homepage?

Müller IT - PC Service, Netzwerktechnik, Telefonanlagen

Müller EDV - Ihr Experte für PCs

Ist es also besser die Linktexte auf der eigene HP variieren zu lassen? Also nicht immer Müller IT z.Bsp?

Grüße

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Lyk
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Beitrag von Lyk » 15.08.2010, 12:08

such dir ein linktext aus, womit du in den serps auch gefunden werden möchtest und dieser linktext auch auf deiner seite vorkommt die verlinkt werden soll.

z.b PC Service oder aber Netzwerktechnik...

es kommt ganz stark drauf an, welche keywörter deine kunden bei suchmaschinen eintippen um deine dienstleistung zu finden....

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.08.2010, 12:29

soo... nu mach ich ma wieder den Spielverderber... 8)

bevor du da nun anfängst alle möglichen Vereine per Mail nach einem Link zu fragen, solltest du dir das BGH Urteil zum FC Troschenreuth mal durchlesen.

Auch eine Anfrage per Mail wegen einem Link ist eine Werbemail, und da Onlinewerbung allgemein nicht zum Vereinszweck gehört wäre es also auch abmahnbar. Dürfte dementsprechend also auch für Anfragen per Telefon oder Fax gelten....

tmyp
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Beitrag von tmyp » 15.08.2010, 12:36

Wobei: wenn er nicht-monetäre Gegenleistungen erbringt (zB. "Ich installiere Ihnen ein Forum"), dann dürfte es weniger problematisch sein, weil ein Forum zur Kommunikation bei den meisten Vereinen durchaus im Vereinszweck liegen dürfte (Begegnung, Kennenlernen, bla bla) und zumindest die Anfrage eventuell unproblematisch wird. Aber ob und wie, das müssen die Anwälte klären.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.08.2010, 13:03

tmyp hat geschrieben:Wobei: wenn er nicht-monetäre Gegenleistungen erbringt (zB. "Ich installiere Ihnen ein Forum"), dann dürfte es weniger problematisch sein,
was er da nun als Gegenleistung anbietet, oder auch wenn er nix anbietet, ist absolut egal, ändert nichts an der rechtlichen Beurteilung dieser Nachfragemails....

achja...

bin da gerade über ein weiteres BGH Urteil gestolpert: https://blog.optivo.de/email-marketing/ ... willigung/

und somt ist nu höchstrichterlich geklärt das unaufgeforderte Linktauschanfrage per Mail einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Und wer jetzt noch argumentiert das solche Anfragen keine Werbung sind, sollte sich nochmal das BGH Urteil zum FC Troschenreuth ansehen, dort ist ausdrücklich erklärt worden was alles als Werbung anzusehen ist, eben jede Mail die der Fördrung des Geschäftes dient.

tmyp
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Beitrag von tmyp » 15.08.2010, 14:20

Da verstehe ich die Urteile grundlegend anders.
bzgl dem FC Troschenreuth geht es ganz besonders darum, dass Onlinewerbung in Form von Bannereinblendungen gegen Geldzahlung nicht zum Zweck des Vereins gezählt werden kann und daher die Nachfrage dazu nicht in Ordnung ist.
Das sieht aber mit Sicherheit ganz und gar anders aus, wenn ich einem Verein eine Email schreibe und anbiete, den Sportplatz zu sanieren, wenn ich dafür eine Bandenwerbung bekomme, weil der Sportplatz eine relativ grundlegende Notwendigkeit für das Ausüben des Vereinszweckes (hier: Sport) ist.

In dem zweiten Urteil, das du nennst, geht es nicht mal um die Webseite und schon gar nicht um Linktauschanfragen, sondern um ein per Email versandtes Händlerangebot.

andi6176
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Beitrag von andi6176 » 15.08.2010, 15:02

Ich denke auch, dass man bei dem zweiten Urteil auf jeden Fall differenzieren muss. Obwohl ich ja einige der üblichen Versdächtigen, die einen mit wechselnden Freemail-Accounts wöchentlich bzgl. Linktausch (bei dem sie fünftklassige Sateliten anbieten) anschreiben, ja gerne mal abmahnen würde, wird man da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.08.2010, 15:16

tmyp hat geschrieben:Das sieht aber mit Sicherheit ganz und gar anders aus, wenn ich einem Verein eine Email schreibe und anbiete, den Sportplatz zu sanieren, wenn ich dafür eine Bandenwerbung bekomme, weil der Sportplatz eine relativ grundlegende Notwendigkeit für das Ausüben des Vereinszweckes (hier: Sport) ist.
ach... und es gehört zum Vereinszweck Bandenwerbung zu verkaufen?
tmyp hat geschrieben:In dem zweiten Urteil, das du nennst, geht es nicht mal um die Webseite und schon gar nicht um Linktauschanfragen, sondern um ein per Email versandtes Händlerangebot.
ich weis, ist teilweise nicht einfach ein BGH Urteil richtig zu verstehen. Hier geht es weniger um die Ausgangssituation, sondern um die Auslegung der Gesetze. So sagte der BGH im Fall FC Trotschenreuth noch das bei einem Gewerbetreibenden die Angabe einer Mailadresse auf der Webseite als konkludente Zustimmung zum Empfang von Werbung sein kann, aber das diese Zustimmung bei einem verein eben nicht gegeben sei. Und dort wurde auch exakt definiert was alles als Werbung angesehen wird. Eben jede Mail die der Förderung des eigenen Geschäftes dient, also auch Nachfragemails.

Das zweite BGH Urteil beschäftigt sich jetzt nur noch mit dieser konkludenten Zustimmung durch Angabe einer Mailadresse auf der Webseite eines Gewerbetreiben, und sagt dann eindeutig das dazu die Angabe einer Mailadresse auf einer Webseite auf keinen Fall ausreicht.

Daraus kann man jetzt ableiten das eine unaufgeforderte Linktauschanfrage per Mail rechtlich als Spam gewertet wird, selbst wenn eine Mailadresse zur Kontaktaufnahme auf der Webseite angegeben ist. Da man bei einem gewerblichen Webseitenbetreiber, privat zählt ja nichtmal eine mutmassliche Zustimmung, nie wirklich mutmaßen kann das dieser auch an einem Linktausch Interesse hat, wäre eine solche Anfrage also nur erlaubt wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.08.2010, 15:38

andi6176 hat geschrieben:Obwohl ich ja einige der üblichen Versdächtigen, die einen mit wechselnden Freemail-Accounts wöchentlich bzgl. Linktausch (bei dem sie fünftklassige Sateliten anbieten) anschreiben, ja gerne mal abmahnen würde, wird man da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen.
wo soll da das Problem sein? selbst wenn er nen freemailaccount benutzt, kannste ihn doch "packen" indem du dich auf einen Linktausch einlässt, als Bedingung aber nur mit Seiten tauschst die ein ordentliches Impressum haben und die Daten dort eben mit den Domaininhaberdaten übereinstimmen... und selbst wenn der Linktauscher dann nur ein Dienstleister für den Webmaster war, trifft den Webmaster eine Mitstörerhaftung, da er ja eben der Auftraggeber war.... wie die das dann später unter sich ausmachen ist dann nicht mehr dein Problem...

tmyp
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Beitrag von tmyp » 15.08.2010, 16:02

Ich bezweifle das dennoch. Imho geht es bei den werblichen Nachfrageemails eben darum, dass, wenn Du zB einen Gartenhandel betreibst, ich Dir nicht Emails schicke in denen ich Frage, ob Du mir ein paar Sportwagen verkaufen kannst, die ich dann mit meinem 1a Autobedrucksystem mit vorzüglichster Qualität und besten Nachrichten bedrucken kann ... und entsprechend eben mein Angebot hervorstelle. Wenn ich aber nachfrage, ob das 1500-Liter-Regenwasser-Fass, das das Du verkaufst, denn auch für Bewässerungssysteme da ist, weil ich Tomaten im Gewächshaus bewässern will, ist das eine vollkommen legitime Nachfrage, _obwohl_ man nun auch mutmaßen könnte, dass ich als Tomatenlieferant damit auch für mich werbe, weil Du nun wohlmöglich denkst "Lecker, Tomaten aus der Region, da ruf ich doch mal an".
Bei dem Sportverein eben ist die Vermarktung von Online-Werbung offensichtlich erkennbar nicht Teil des Vereinszweckes - bei einem Verein "SEO-Club Musterhausen e.V." ist das doch ganz was anderes.

Aber es wäre nichtdestotrotz spannend, da mal die Meinung eines Anwalts zu bekommen.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.08.2010, 16:27

tmyp hat geschrieben:Bei dem Sportverein eben ist die Vermarktung von Online-Werbung offensichtlich erkennbar nicht Teil des Vereinszweckes - bei einem Verein "SEO-Club Musterhausen e.V." ist das doch ganz was anderes.
nun... ich kann dir 100% sagen das auch beim SEO-Club Musterhausen e.V. auf keinen Fall die Vermarktung von Online Werbung zum Vereinszweck gehört...

weil..

"Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine"

und jede Vermarktungstätigkeit einen wirtschaftlichen Zweck darstellt...

klar, jeder Verein kann natürlich zur seiner Finanzierung etwas vermarkten, aber der Vereinszweck muss etwas anderes sein um das e.V. zu bekommen.

simi1987
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Beitrag von simi1987 » 15.08.2010, 16:43

Voraussetzungen für elektronische Post ohne vorherige Zustimmung

Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post ist ausnahmsweise nicht notwendig, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen vorliegen:

der Absender hat die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Nachrichten bei der Erhebung und
bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
der Kunde hat die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt. Insbesondere darf nicht an Empfänger, die in die Robinson-Liste eingetragen sind, gesendet werden. Diese Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk geführt und ist vom Absender immer zu beachten, wenn keine Zustimmung vorliegt.

Diese Ausnahme gilt nur für elektronische Post, nicht aber für Telefonate und Faxe. Für diese gilt uneingeschränkt das Zustimmungsgebot.

Massensendungen (bisher war ich immer der Meinung dass Spam erst anfängt mit dieser Regelung ... habe ich mich wohl geirrt)

Laut Gesetz gilt elektronische Post mit mehr als 50 Empfängern als Massensendung, auch wenn sie keine Werbung zum Inhalt hat. Nicht jede Massenmail ist rechtswidrig. Für Interessenvertretungen gibt es gesetzliche Sonderbestimmungen. Auch die massenhafte Versendung an einen einzigen Empfänger gilt als Massensendung (z.B. Massen-Mails an mehrere Dienststellen eines Empfängers).

Auch lustig, jetzt muss man sogar drauf achten was in den Betreff kommt:

„Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post (E-Mail) versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt insbesondere dann vor, wenn die Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet ist, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.“

Betreff: Hallo
Betreff: RE: Abmahnung, so macht man das :lol:

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Spam
Zuletzt geändert von simi1987 am 15.08.2010, 16:54, insgesamt 2-mal geändert.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.08.2010, 16:48

@simi1987

wäre das jetzt der richtige Zeitpunkt mal den begriff "Urheberrecht" in den Raum zu werfen? Oder ist der Text von dir? :-?

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