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todo
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Beitrag von todo » 04.01.2011, 11:34

nun, er fragte ja nach dem rechtlichen
und ein richter, wenn es überhaupt zu einer verhandlung käme
würde wohl kaum googles richtlinien übergehen...
Sorry, aber so ein Blödsinn!

Die Sache an sich hat überhaupt rein gar nichts mit Google zu tun! Es ging darum, ob er 400 Bookmarks gesetzt hat oder nicht. Die Zahlung und die eigentliche Arbeit, die erledigt werden muss, hat ABER AUCH SOWAS VON GAR NICHTS MIT GOOGLE zu tun und geht auch Google einen Scheißdreck an!

Schlimm, wieviel gefährliches Halbwissen hier rumgeistert
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gnark
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Beitrag von gnark » 04.01.2011, 11:38

Dragobert hat geschrieben:"Wie sieht es rechtlich aus ?"
Wenn überhaupt möglich, wie willst du jemanden
rechtlich belangen, wenn BEIDE, Käufer und Verkäufer
gegen die Google-Richtlinien verstossen ?
Oder würde ein Richter Googles Richtlinien für unwirksam
und den Linkhandel doch für legitim erklären ?
Wohl kaum. Soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstossen
würde wohl jeder Richter Googles Richtlinien als Massstab ansetzen.
Meine persõnliche Meinung, keine Rechtsberatung.
haha, google-richtlinien stehen jetzt schon über dem deutschen gesetz, oder?
geh mal wieder nach draussen ;)
https://das-dass.de ... übrigens: es heisst sitewide mit "t"

todo
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Beitrag von todo » 04.01.2011, 11:40

Anstelle von:
Meine persõnliche Meinung, keine Rechtsberatung.
hätte stehen müssen:
Meine persõnliche Meinung, keine Ahnung.
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