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Provocateur hat geschrieben:Hallo,
ein neuer, nicht ernstzunehmender Mitbewerber, hat vor ein paar Wochen seine neue Seite (Shop) online gestellt; soweit ist alles in Ordnung.
Nun ist mir aufgefallen, dass er meine AGBs kopiert hat und nur meine Url mit seiner ersetzt hat. Da meine Produkte sehr speziell sind, habe ich damals einen Anwalt engagiert, der die AGBs ausgearbeitet hat..
Was kann ich jetzt tun? Den Kerl darauf hinweisen und Löschung verlangen? Wie kann man bei Contentklau eigentlich nachweisen, dass man der Urheber ist? Beim Notar habe ich nichts hinterlegt und via Archive.org kann ich auch keine alte Version der AGBs finden.
Grüße
Provowskovic
Na ja ...mwitte hat geschrieben:Das sehen die Richter aber anders...schlaumayer hat geschrieben:Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.
In eiinem Impressum (okay, anderer Fall) habe ich mal nur einen "Disclaimer" gesehen:SloMo hat geschrieben:Die meisten schreiben sich in ihren AGB um Kopf und Kragen