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E. Promotions
Wenn du Facebook nutzt, um über eine Promotion (beispielsweise Preisausschreiben oder Verlosungen) zu berichten bzw. diese zu organisieren, bist du für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Promotion – einschließlich der offiziellen Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) sowie die Einhaltung sämtlicher die Promotion und alle im Zusammenhang mit der Promotion angebotenen Gewinne regelnder Bestimmungen (beispielsweise Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen) – verantwortlich. Bitte beachte, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Promotion bedeutet. Promotions unterliegen vielen Bestimmungen, und wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Promotion dem geltenden Recht entspricht, dann lass dich bitte fachmännisch beraten.
i. Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf Facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder Seiten-Anwendung.
ii. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
a. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
b. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
c. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.
iii. Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Einchecken an einem Ort oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto auf einer Pinnwand postet.
iv. Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. das Einchecken an einem Ort nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.
v. Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.
vi. Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.
vii. Begriffsbestimmungen:
a. Mit „Organisation“ meinen wir die Durchführung jedes einzelnen Bestandteils der Promotion, beispielsweise die Erfassung von Teilnahmen, die Beurteilung von Beiträgen sowie die Ziehung und die Benachrichtigung von Gewinnern.
b. Mit „Kommunikation“ meinen wir die Ankündigung, Bewerbung oder Verlinkung einer Promotion auf jegliche Art und Weise über Facebook, beispielsweise in Werbeanzeigen, auf Seiten oder in Pinnwandeinträgen.
Wir behalten uns das Recht vor, Seiten aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Diese Bedingungen können jederzeit verändert werden.