Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
thomasbe hat geschrieben: 2.) Wenn du insgesamt (alle Einnahmen die du im Jahr bekommst - nicht nur Google) nicht über - derzeit noch - ca. 7000 Euro (Freibetrag) verdienst fällt keine Umsatzsteuer an. In diesem Fall solltest Du auch kein Gewerbe anmelden, da es sich nicht lohnen würde. Der Freibetrag ist also ganz gut für Schüler/Studenten, die eh nicht viel verdienen.
Das wäre sehr unrealistisch. Das würde nämlich bedeuten, dass jeder kleine (private) Homepagebesitzer, der mit AdSense z.B. 15 USD im Monat verdient, ein Gewerbe anmelden müsste. Wenn man (privat) auf eBay einmal im Monat eine CD verkauft, muss man dafür auch kein Gewerbe anmelden - das wäre auch für Deutschland ein bisschen zuviel Bürokratie...Ein Gewerbe muss man auch dann anmelden, wenn kein Gewinn erzielt werden. Allein die Gewinnerzielungsabsicht reicht da schon aus.
Aber genau so ist es. Es zählt die "Gewinnerzielungsabsicht" und die ist bei einem regelmässigen Einkommen wohl gegeben - die Höhe spielt da keine Rolle.thomasbe hat geschrieben:@magadoo
Das wäre sehr unrealistisch. Das würde nämlich bedeuten, dass jeder kleine (private) Homepagebesitzer, der mit AdSense z.B. 15 USD im Monat verdient, ein Gewerbe anmelden müsste. Wenn man (privat) auf eBay einmal im Monat eine CD verkauft, muss man dafür auch kein Gewerbe anmelden - das wäre auch für Deutschland ein bisschen zuviel Bürokratie...Ein Gewerbe muss man auch dann anmelden, wenn kein Gewinn erzielt werden. Allein die Gewinnerzielungsabsicht reicht da schon aus.
net(t)worker hat geschrieben:wie schon gesagt, einfach mal beim Finanzamt vorsprechen, die werden einem schon sagen wie die das handhaben....
ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen ein Finanzamt ein gewerbe von sich aus abgemeldet hatte, da nach 2 Jahren noch keine Gewinne abfielen, und so das ganze eher als Hobby zu sehen sei....
Der kleine Brief, den ich hier vor mir liegen habe, ist ein ätzendes, vierseitiges Formular, obwohl ich dem F-Amt und dem Gewerbeamt bei meiner Gewerbeanmeldung vor ein paar Tagen gesagt habe, daß es nur ein Kleingewerbe im Nebenerwerb ist.Johny hat geschrieben:Am besten nebenberuflich Gewerbe anmelden, aber keine Umsatzsteuerpflicht sondern Kleinunternehmerregelung dafür genügt kleiner Brief an das Finanzamt.
Der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"Garfield hat geschrieben:Der kleine Brief, den ich hier vor mir liegen habe, ist ein ätzendes, vierseitiges Formular, obwohl ich dem F-Amt und dem Gewerbeamt bei meiner Gewerbeanmeldung vor ein paar Tagen gesagt habe, daß es nur ein Kleingewerbe im Nebenerwerb ist.