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Es gibt aber keine allgemeine Rechtspflicht, den Inhalt eines Angebots, das man erhalten hat, geheim zu halten.jackwiesel hat geschrieben:Wenn der hier mitliest und nen guten Anwalt hat, glaube ich kaum, dass Webby die Verbindungsdaten zurückhält.
Nach aktueller Sachlage der Kenntnise, wie von Andy12 übermitteltjackwiesel hat geschrieben:Das ist Unfug. Ohne zu wissen, um WAS es GENAU geht ist es vermessen sich ein Urteil darüber zu erlauben, egal in welche Richtung.
Dieses ständige "unseriös" kann übrigens mal böse nach hinten losgehen.
solte es dieses gegeben haben, dann sollte Andy12 das auch mitteilentodo hat geschrieben:ganz so schlecht würde ich das angebot nicht machen. sollte es schon ein vorgespräch gegeben haben
und will dafür 1.100€ dann hätte Andy12 das auch mitteilen sollenjackwiesel hat geschrieben:Hat der Anbieter z.B. dafür Onpage-Optimierung für eine Handvoll (Unter-) Seiten angeboten