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Eigentlich hatte ich mich eingedeckt mit GWGs dieses Jahr und auch nächstes Jahr nicht vor, etwas zu kaufen. Aber jetzt muss ich mir das echt noch mal überlegen.Airport1 hat geschrieben:Naja, aber wieder zurueck zu Herrn Ernst: welche GWGs werdet Ihr Euch noch dieses Jahr anschaffen?
Davon war auch nicht die Rede. Kleinkram bis 50 Euro netto sind nach wie vor am Zeitpunkt des Kaufes abschreibbar. Es ist aber ein Unterschied, ob man nur 150 Euro oder 410 Euro bei einem GWG anschreiben kann, also evtl. um diesen Betrag weniger Steuern zahlen muss.das FA wird sich hüten, Abschreibungen von Bleistiften und Kugelschreibern über Jahre erstrecken zu wollen...
Stimmt, ja...wolli hat geschrieben:--
Ich werde beruflich nutzbare Software kaufen
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nur das Software nicht als GWG zählt und mehrjährig abgeschrieben werden muß
nette Grüße
wolli
Vielleicht hast du auch Recht. So hat's mir eben meine Steuerberaterin erzählt, die sonst eigentlich recht fit ist. Aber, wie gesagt, auch sie gibt zu, kaum noch durchzusteigen bei all den Gesetzen, Verordnungen, Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen. Sie meinte, sie könne keine Steuererklärungen mehr machen, ohne Gesetzbüchern und dem Bundesgestzblatt daneben. Klingt für mich wie das ganz normale Leben eines deutschen Webmasters...Airport1 hat geschrieben:dandy11, habs auch nur aus zweiter Hand erfahren, dafuer aber gleich mehrmals. Hoerte sich im Endeffekt noch komplizierter an als die bisherigen Regelungen. Anscheinend will man geradezu dass der Einzelne noch mehr Fehler machen muss, da es immer noch mehr Fehlerquellen gibt, statt weniger.
Das ist ne clevere Idee! Danke dafür!catcat hat geschrieben:Allerdings kann Dir der Softwarehändler deines Vertrauens auch (Wenns ne Software mit Begleitbuch ist) ne Quittung über ein Buch mit Begleitsoftware machen. Denn Fachbücher gehören zu GWG.