Im Eingangsposting beim Beispiel "Google.ch Webhosting" wird die Regel bereits widerlegt.rechtlegal hat geschrieben:Dann stell' Deine Erfahrungen hierzu, nur so kann man zu 'ner Analyse kommen.
Danke.
Spannend ist vorallem der Wechsel von Titel / Beschreibung oder sogar beides.