Hi, du musst dem Finanzamt nichts überweisen, du musst in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, dass du "innergemeinschaftlich" Leistungen erworben hast und da dann irgendwo den Betrag eintragen. So sollte das in etwas laufen. Gruss Michael jepp...habe ich gerade auch gelesen. Mache gerad...
Es läuft darauf hinaus ja. Falls Deutschland und Irland zusammenarbeiten könnte sonst leicht auffallen das für den Nettobetrag keine Umsatzsteuer in einem der beiden EU-Staaten entrichtet wurde. Kleiner Zusatz: Die angegebenen 16% kannst du dann natürlich als Vorsteuer geltend machen. Bsp. 16€ USt ...
Doch, du musst jetzt 16% deutsche Umsatzsteuer in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung an das deutsche Finanzamt abführen, da sich das Bestimmungsland geändert hat. Einer der beiden Parteien, du oder Google, muss Umsatzsteuer abführen. Mit der USt-Id zeigst du Google an das du berechtigt bist das selbs...
Es werden 21% Mwst. für Irland dazu addiert. Diese kannst du nicht als Vorsteuer gegenüber einem deutschen Finanzamt geltend machen. Falls du jedoch deine USt-Id angibst in deinem Adwords Account wird dir keine Umsatzsteuer mehr berechnet. Das ist bei mir der Fall. Also braucht man da nichts mit de...