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Das ist bei mir der Fall. Also braucht man da nichts mit der Steuer beachten, oder wie sehe ich das?reikje hat geschrieben:Es werden 21% Mwst. für Irland dazu addiert. Diese kannst du nicht als Vorsteuer gegenüber einem deutschen Finanzamt geltend machen. Falls du jedoch deine USt-Id angibst in deinem Adwords Account wird dir keine Umsatzsteuer mehr berechnet.
Wie mache ich das denn? Muss ich jetzt, wenn ich z.B.: 100 € bei Google eingezahlt habe 16 € dem Finanzamt überweisen oder wie?reikje hat geschrieben:Doch, du musst jetzt 16% deutsche Umsatzsteuer in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung an das deutsche Finanzamt abführen, da sich das Bestimmungsland geändert hat.
Einer der beiden Parteien, du oder Google, muss Umsatzsteuer abführen. Mit der USt-Id zeigst du Google an das du berechtigt bist das selbst zu tun. Ich sag mal 16% sind besser als 21%
Also überweise ich die Mehrwertsteuer dem Finanzamt mit Angabe der Rechnungsnummer und den beiden USt-Ids.reikje hat geschrieben:Es läuft darauf hinaus ja. Falls Deutschland und Irland zusammenarbeiten könnte sonst leicht auffallen das für den Nettobetrag keine Umsatzsteuer in einem der beiden EU-Staaten entrichtet wurde.
Kleiner Zusatz: Die angegebenen 16% kannst du dann natürlich als Vorsteuer geltend machen. Bsp. 16€ USt zu zahlen vs. 9€ für betriebliche Ausgaben = nur noch 7€ Ust zu zahlen
jepp...habe ich gerade auch gelesen. Mache gerade die Vorsteuermmmichael2 hat geschrieben:Hi,
du musst dem Finanzamt nichts überweisen, du musst in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, dass du "innergemeinschaftlich" Leistungen erworben hast und da dann irgendwo den Betrag eintragen.
So sollte das in etwas laufen.
Gruss
Michael
Durch die USt-ID gibt es keine Ortsverschiebung i.S.d. UStG sondern dient lediglich bei Leistungen als Nachweis der Unternehmereigeschaft. Die gemäß § 13b UStG geschuldete Steuer kann man sich als Vorsteuern wiederholen. vgl. § 15 I Nr. 4 UStGreikje hat geschrieben:Doch, du musst jetzt 16% deutsche Umsatzsteuer in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung an das deutsche Finanzamt abführen, da sich das Bestimmungsland geändert hat.
Einer der beiden Parteien, du oder Google, muss Umsatzsteuer abführen. Mit der USt-Id zeigst du Google an das du berechtigt bist das selbst zu tun. Ich sag mal 16% sind besser als 21%
Richtig, es ist im Normalfall quasi ein Nullnummer, aber die geschuldete Steuer trägst Du bei § 13b UStG ein und in gleicher Höhe ziehst Du Dir die Vorsteuern. (natürlich auch nur, wenn Du abzugsberechtigt bist)RealCybi hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe, ist das doch quasi eine Nullnummer.
Ich gebe an "innergemeinschaftlicher Erwerb" (müßte Zeile 37 sein?) und ziehe diese dann wieder bei der Vorsteuer (Zeile 56?) ab??
Na für diesen Betrag wird das wohl eher ein Buchfühungsservice.Laoder hat geschrieben:oder mal einen steuerberater konsultieren
gibts schon für 20 - 25 taler im monat
kontaktmasta hat geschrieben:Hallo liebe Gemeinde!
mein erster Beitrag und gleich eine wahrscheinlich dumme Frage.
Das mein Buchhaltungsprogramm die Googlekosten richtig verbucht, habe ich nun hinbekommen, aber wo und in welcher Zeile der UST Erklärung bzw. der UstVa trage ich diese Umsätze den nun ein. Und die Gleiche Frage mit den Vorsteuerbeträgen (evt Zeile 37 ?).
MfG Rücki