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Domainrecht und Markeneinträge

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rookie786
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Beitrag von rookie786 » 21.06.2004, 08:54

Heido zusammen,

wir haben nun nach langer Suche einen neuen Domain-Namen für unsere Site gefunden, der frei ist und uns anspricht.

Wir wollen die Site europaweit aufbauen und einen Markeneintrag durchführen.

Nun gibt es dabei einige organisatorische Aspekte zu berücksichtigen, in denen wir uns nicht auskennen. Vielleicht hat jemand hier schon einige Erfahrungen zu dem Thema gemacht und kann uns weiterhelfen:

1.) Belaufen sich die Kosten tatsächlich nur auf 975 Euro für einen europaweiten Markenanmeldung oder müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen (wir wollen keinen Anwalt einschalten). Über welche Erfahrungen im Bereich Markeneintrag, könnt Ihr berichten?

2.) Ist es sinnvoller alle Domains zu registrieren oder sollten wir erst die Anmeldung des Markennamens durchführen, oder alles gleichzeitig - Ziel: Kosteneinsparung, denn alle Domains plus Markenanmeldung und -eintrag kosten ca. 3.000 Euro; wenn wir dagegen erstmal mit paar Domains und der Anmdeldung starten liegen wir bei knapp: 1.150 Euro.

3.) Schützt eine Anmeldung eines Markennamens davor, dass andere exotische Domains (.sk, .fi, ...) besetzen (zu beachten: Wir meinen nicht Eintrag; nach unserer Recherche muss man erst anmelden und später erfolgt der Eintrag - kostet nochmal 1100 Euro).



Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen

danke

rookie786

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stuijts
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Beitrag von stuijts » 21.06.2004, 09:08

Da die Markenanmeldung sich über Monate Zieht, wurde ich bei einem guten Domainname sofort registrieren. Nichts ist ärgerlicher den Markenanmeldung durchZuhaben, und dann vor die Tatsache stehen, daß jemand anderes die Domainnamen belegt hat. Und die DANN Zurück Zu bekommen, ist erstens nicht 100% gesagt, weil man eine Markenanmeldung in der Hand hat, und Zweitens wieder kostenspieliger als einen Jahr schon die Domain Zu belegen.

Links für weitere Infos und Preise:
- www.dpma.de (Deutschland)
-

Ich frage mir doch, wieviele Domains Du sichern willst, bei 1900 Euro Domainkosten? Oder gibt es dawischen welche die so irre teuer sind?

Grüsse,
Birthe

rookie786
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Beitrag von rookie786 » 21.06.2004, 09:12

Hi stuijts,

In den 1900 Euro sind die Kosten (1100 Euro) für den Eintrag enthalten. Wir haben uns mal alle Domains bei united-domains zusammengestellt, die wir gerne hätte und kamen ungefähr auf einen Betrag von 800 Euro.

rookie786

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Steffen S. Kaufmann
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Beitrag von Steffen S. Kaufmann » 27.09.2005, 11:16

Ich habe eine deutsche Marke angemeldet, dasselbe hat dann eine finnische Firma in Finnland gemacht, hätten sie besser nicht getan.

Ich würde auf jeden Fall einen Markenanwalt zu Rate ziehen, am besten einen Patentanwalt, weil der einfach mehr Ahnung hat von der Ausbildung her.

Für einfache Markenanmeldung verlangen die auch nicht mehr, das macht die Sekretärin, nur man sollte das schon jemand überlassen, der sich damit auskennt, kann sonst sehr teuer werden, wenn man erstmal investiert hat, vielleicht erst in Jahren.

Der kann eine deutsche Marke anmelden, dann hat man fünf Jahre Zeit, die Markenanmeldung auf die EU auszudehnen. Man hat so lang die Erstanmeldepräferenz auch für andere Länder, selbst wenn dort inzwischen jemand die selbe glorreiche Idee hatte.

Wenn der Ursprungssitz Deutschland ist, reicht . de und natürlich unbedingt .com.
Nur in Deutschland hat die nationale .tld so ein Image, natürlich ist es schön auch andere Domains zu haben, aber alle bekommt man vielleicht nicht.

Marke sticht alles andere aus, es sei denn die Domain war eher.

Es gibt verschiedene Warenklassen und Verkehrskreise, Wettbewerbsrecht.

Wer nur in Frankreich aktiv ist, dem kann man mit einer deutschen Marke nicht Marke.net streitig machen, selbst man eher war.

.com solltest man unbedingt haben. Man kann nur Leuten im Markt, wo man die Rechte hat, Domains abnehmen, nicht einer Privatperson aus Afrika.

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 27.09.2005, 12:27

ich würde auch nen anwalt empfehlen. es gibt ja auch noch den fall, dass eine marke zwar nicht registriert ist, aber trotzdem (gewohnheit) geschützt ist.

trifft sicher nur auf größere etablierte namen zu, aber sicher ist sicher.

Seelenflug
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Beitrag von Seelenflug » 27.09.2005, 18:00

rookie786 hat geschrieben:Heido zusammen,

wir haben nun nach langer Suche einen neuen Domain-Namen für unsere Site gefunden, der frei ist und uns anspricht.

Wir wollen die Site europaweit aufbauen und einen Markeneintrag durchführen.


Ich würde abraten die Marke anzumelden.

1. die Verlängerungsgebühren für den MArkenschutz verdoppeln und verdreifachen sich.

2.Es ist ein sehr langes Prozedere.


3. Es gilt: " Wer zu erst kommt, mahlt zu erst." Das bedeutet derjenige der zuerst diese Domain mit dem bestimmten Namen registreirt hat automatische alle Namensrechte in seiner Hand.

John
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Beitrag von John » 27.09.2005, 19:14

Was Seelenflug da bei 3. schreibt ist Unsinn. Vielleicht kommt er damit bei SEOs mit 50+ domains durch, aber wenn du an einen Gerätst der einfach seinen Anwalt anruft und ihm sagt "Der da verletzt unsere Namensrechte"...

Das teure an der europaweiten Anmeldung ist übrigens nicht die Anmeldung, sondern die europaweite überpfüfung ob andere Rechte vorliegen ! Dazu kommen die folgekosten wenn andere Rechte vorliegen..

Mein Vorschlag:
-Ausgiebige Suche im Internet ob jemand rechte (in der EU) haben könnte
-Wenn nicht, dann domains sichern
-Danach: Rechte sichern

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 27.09.2005, 19:17

Seelenflug hat geschrieben:1. die Verlängerungsgebühren für den MArkenschutz verdoppeln und verdreifachen sich.
2.Es ist ein sehr langes Prozedere.
3. Es gilt: " Wer zu erst kommt, mahlt zu erst." Das bedeutet derjenige der zuerst diese Domain mit dem bestimmten Namen registreirt hat automatische alle Namensrechte in seiner Hand.
Wenn ich so was schreiben würde, würde ich mich wohl auch Seelenflug nennen. :cry:

Seelenflug
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Beitrag von Seelenflug » 27.09.2005, 22:30

rechtlegal hat geschrieben:
Seelenflug hat geschrieben:1. die Verlängerungsgebühren für den MArkenschutz verdoppeln und verdreifachen sich.
2.Es ist ein sehr langes Prozedere.
3. Es gilt: " Wer zu erst kommt, mahlt zu erst." Das bedeutet derjenige der zuerst diese Domain mit dem bestimmten Namen registreirt hat automatische alle Namensrechte in seiner Hand.
Wenn ich so was schreiben würde, würde ich mich wohl auch Seelenflug nennen. :cry:

Ihr seid ja echt Witzig John & Rechtlegal - die haben noch nichts gehört vom internationalen Prioritätsgrundsatz "first come - first served" :wink:


Eine bestimmte Domain kann nur einmal vergeben werden. Es kann deshalb zu Konflikten kommen, wenn und soweit mehrere Namensträger die Domain für sich beanspruchen. Unternehmen können sich für eine Inhaberschaft auf den markenrechtlichen Schutz für Unternehmensbezeichnungen nach den §§ 5, 15 MarkenG oder auf das Namensrecht des BGB (§ 12 BGB) berufen. Letztere Vorschrift gilt auch in bezug auf den bürgerlichen Namen einer natürlichen Person.


1. Grundsatz

Bei Gleichnamigen gilt für das Recht an der Domain der Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ("first come - first served" - Prioritätsgrundsatz). Wer also in Anwendung dieses Gerechtigkeitsprinzips die Domain bei der jeweiligen Registrierungsstelle zuerst reserviert hat, ist im Regelfall auch der berechtigte Inhaber. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Namens-/Kennzeichenrecht im obigen Sinne zugunsten des Inhabers entstanden ist und noch immer besteht (vgl. dazu auch die unten verlinkten, weiterführenden Beiträge).


2. Ausnahmen

Von der Rechtsprechung wird der Prioritätsgrundsatz in Ausnahmefällen durchbrochen, wenn einem Namensrecht ein anderes Namens- oder Markenrecht mit überragender Verkehrsgeltung gegenübersteht (Bsp. OLG Hamm - krupp.de; BGH, Urteil v. 22.11.2001 - I ZR 138/99 - shell.de; OLG Hamm, Urteil v. 19.6.2001 - 4 U 32/01 "veltins.com"). Im Falle gegenüber stehender Marken oder Unternehmenskennzeichen kann dann zugunsten des überragend Bekannten unter anderem ein Unterlassungsanspruch wegen Rufausbeutung nach § 15 Abs. 3 MarkenG gegeben sein. Ansonsten kommt ein Anspruch nach § 12 BGB in Betracht (allerdings wiederum nur bei berühmten Marken oder Unternehmenskennzeichen).

Der BGH geht in der oben genannten shell.de - Entscheidung zwar davon aus, dass es grundsätzlich keinen Vorrang von geschäftlichen gegenüber privaten Interessen gibt. Wenn jedoch die Interessen der Parteien "von derart unterschiedlichem Gewicht sind, dass es nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben kann", soll eine Ausnahme gegeben sein. Dann soll es dem weniger bekannten Namensträger im Regelfall eher als dem bekannten zuzumuten sein, von der Domain mit der ursprünglichen Namensbezeichnung (hier: shell.de) auf eine Domain mit einem Namenszusatz (z.B. "andreas-shell.de") auszuweichen. Dabei muss der Zusatz nicht unnbedingt, wie bei "andreas-shell.de", eindeutig und kennzeichnungskräftig - individualisierend sein. Es genügt im Zweifel auch ein weniger oder nicht kennzeichnungskräftiger Zusatz, z.B. "shell-online.de", soweit er nicht in Richtung auf den bekannten Namensträger zielt und dadurch wiederum zu Verwechslungen oder zu einer Rufausbeutung führt. Eine Domain wie "shell-station.de" wäre in diesem Sinne für einen Webauftritt des Herrn Schell wiederum problematisch, insbesondere dann, wenn Herr Schell unter der Domain ein geschäftliches Angebot betreibt (vgl. hierzu LG Hamburg, Urteil v. 25.9.2003, 5 U 178/03, 312 O 233/02 - "holzmann-bauberatung.de"). Der BGH hält es in bestimmten Fällen auch für ausreichend, wenn ein aufklärender Hinweis auf den Namensträger auf der Startseite der Website erscheint (BGH WRP 2002, 691, 693 - "vossius.de").

Wie hoch der Bekanntheitsgrad im Einzelnen sein muss, um einen Anspruch zu rechtfertigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Soweit ein Unternehmen jedenfalls nur regional bekannt ist, sind der Firmenname und der Name einer natürlichen Person gleichrangig (LG Paderborn, Urteil v. 1.9.1999 - 4 O 228/99). Es verbleibt insoweit beim Prioriätsgrundsatz. Auch das Namensrecht einer Gemeinde überspielt nicht in jedem Falle das Namensrecht natürlicher oder juristischer Personen.[/b]

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