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Was hältst Du davon einen spezialisierten Rechtsanwalt für neue Medien/Urheberecht aufzusuchen?FEAnoR hat geschrieben:.. Ich will dem Typ auf jeden Fall einen Denkzettel verpassen, und nicht 'ne freundliche e-Mail schreiben, mit der Bitte die Page offline zu nehmen.
Wenn du ihm mit Klage drohen willst, dann haste doch quasi auch vor nen Anwalt zu nehmen. Und da mußt du dann doch auch (im Regelfall) vorstrecken. Also warum nicht gleich zum Anwalt? Abmahnung und gut.FEAnoR hat geschrieben:Zählen Schreiben wie "Zahle mir XYZ,- Euro als Entschädigung, oder ich verklage dich" als Erpressung? Rein aus Interesse, bin darüber durch die Suche gestolpert.
dabei ging es doch nur um das Design, nicht zusätzlich auch den Content wie in diesem Fall...mcchaos hat geschrieben:Gabs nicht mal in der ct' einen Bericht, wo jemand auch ne Webseite 1:1 inkl. Icons geklaut hatte und damit durchkam, weil die ursprüngliche Seite keinen - ich glaube sie nannten das - "schöpferischen Akt" beinhaltete? Sprich: Da die Seite "nix Besonderes" war, sondern eben einfach eine individuelle Webseite, meinte der Richter, dass auch das Urheberrecht nicht greifen würde. Lieber Himmel, was soll man sich denn da noch einfallen lassen?
Stoertebeker hat geschrieben: Es sei denn eine Rechtsschutzversicherung greift. Das solltest Du erst Mal klären.
selbst wenn dort eine RSV für Gewerbetreibende besteht :Oder als Schüler bist du evtl. noch über deine Eltern rechtsschutzversichert...
Es sind meistens leider Schüler und Scriptkiddys die diesen Unfug für 3,50 € adsenseeinnahmen oder 15,- € Affilieinnahmen basteln.Wenn ich die Gefahr ausschließen kann, am Ende auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, gerne! Problematisch wird es dann allerdings als Schüler für mich die Kosten für den RA vorzustrecken