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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 27.02.2006, 21:27

Rechtsschutz gibt es dafür keinen

anschreiben oder zunächst telefonieren- mit Abmahnung und Unterlassungsklage schriftlich drohen- auf Mindeststreiwert von 50.000 Euro hinweisen

Frist zur Beseitigung setzen- eine sehr kurze -

bis jetzt kostet es dich null- nur Zeit

wenn das nicht fruchtet- Rechtsanwalt

es geht nicht anders

Klage geht dann aber allerdings vor das LG, wenn eine Urheber


Rechtsverletzung vorliegt.

LG

Bigi


PS: sag mal

haste keinen anderen AVATAR?

sieht sehr nach eros seite aus oder ich habe wilde fantasien:-( :oops:

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FEAnoR
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Beitrag von FEAnoR » 27.02.2006, 21:55

Jep Clown und Bigi, ich denke das ist die beste Lösung und stimme dir voll und ganz zu. Ich hatte eigentlich nicht wirklich vor zum RA zu rennen, mir gefällt diese Mentalität auch nicht. Werde ihn anschreiben, wenn nix kommt, dann greif ich zum Höhrer. Mit einer angemessenen Entschädigung gebe ich mich zufrieden.

Das Avatar soll an keine Mumu sein, Bigi... ;) Hast du nicht Herr der Ringe gesehen? Hier, schau' mal:
https://www.wargamer.com/reviews/lotr_b ... fme_01.jpg
Das ist nur Saurons Auge, hehe.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 27.02.2006, 22:02

na aber hör

deine zerquetschte Version sieht nach etwas anderem aus :oops:

dann musst du das bild richtig verkleinern- ohne Zerrung

nochmal Fristsetzung mit Androhung, dass du nach fristlosem Fristablauf eine Abmahnung und gegebenenfalls Unterlassungsklage erhebst-ist wichtig
dieses bitte schriftlich-als Nachweis für dich

und per Einschreiben mit Rückschein- auch wichtig

Schadensersatz wirst du einklagen müssen

da zahlt dir keiner etwas freiwillig ;-)

die Höhe auszumachen ist schwierig-