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Wie kommst Du denn auf die absurde Idee? Eine Sicherheitskopie ist zur Sicherheit gedacht, deswegen wird sie Sicherheitskopie genannt (und nicht Weitergabekopie).Andreas84 hat geschrieben:Da steht zum anderen drin, dass der Kunde eine Sicherheitskopie machen darf. Die könnte er dann jedoch weitergeben oder nicht?
Das Studium des betreffenden Gesetzes hätte verhindert, dass Du so einen Unsinn in die Welt setzt (das Zauberwort lautet "geschäftsmäßig"). Es ist nicht verboten, sich über Recht und Gesetz zu unterhalten und Ratschläge zu erteilen.expy hat geschrieben:eine rechtsberatung darf duch unqualifiziertes personal nicht getätigt werden.
wirklich sicher verhindern kannst du es nur indem du das php-script verschlüsselst und eine Lizenzüberprüfung anhand eines lizenzkeys einbaust. Als ein Wert zur generierung eines Lizenzkeys würde sich z.B. die Domain anbieten auf der das script laufen soll, wenn die sich dann ändert wäre der Lizenzkey wertlos....Andreas84 hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein Skript für ein Webverzeichnis programmieren lassen. Nun würde ich jedoch gerne 2 Lizenzen an andere Leute weiterverkaufen.
Wie kann ich mich denn jetzt am besten absichern, dass sie die Linzenzen nicht einfach weitergeben oder weiterverkaufen?
Sollte ich da einen Vertrag abschließen und wenn ja, was sollte da drin stehen bzw. kann mir vielleicht jemand so einen Vertrag zukommen lassen, den ich dann nur noch ändern muss?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gruß,
Andreas
Nicht die Hälfte weglassen, eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" ist nicht erlaubt.expy hat geschrieben:wieso schießt du dir mit dem link selber ins knie? da steht es doch schwarz auf weiß, dass eine beratung verboten ist.
und wo wird geschäftsmäßig definiert? dass es auch unendgeltlich sein kann, steht da ja ausdrücklich...haha hat geschrieben:Nicht die Hälfte weglassen, eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" ist nicht erlaubt.expy hat geschrieben:wieso schießt du dir mit dem link selber ins knie? da steht es doch schwarz auf weiß, dass eine beratung verboten ist.
Geschäftsmäßig handelt üblicherweise der, der bei der Ausübung der Beschäftigung gedenkt, eben diese Beschäftigung ständig anzubringen. Da wir aber alle hier sind, um uns über Webseiten zu unterhalten und nicht, um Rechtsberatung zu leisten, kann hier auch keiner geschäftsmäßig rechtsberatend unterwegs sein.net(t)worker hat geschrieben:und wo wird geschäftsmäßig definiert? dass es auch unendgeltlich sein kann, steht da ja ausdrücklich...haha hat geschrieben:Nicht die Hälfte weglassen, eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" ist nicht erlaubt.
Salbei ist ein bekanntes Heilkraut, hat also heilende Wirkung.... und darf doch ohne weiteres auch so ausgesprochen werden...ecommerce hat geschrieben:@big-timeless
NEIN, das darfst du im Internet nicht sagen. Denn dann wäre Salbeitee ja ein Medikament wenn es gegen Husten HILFT! Ich glaube das hat was mit dem Heilmittelwerbegesetz zu tun.
Salbeitee kann unterstützend bei der Linderung von Husten dienen.
Lassen wir das Thema doch lieber den Juristen, denn die haben ja schliesslich studiert