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big-timeless
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Beitrag von big-timeless » 22.11.2006, 09:56

@ecommerce,
sorry, aber so´n Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gehört!
Dann dürfte ich nach Deiner Meinung aber Sebimed (oder so) sagen, weil es ein Medikament ist im Gegensatz zum Tee, oder darf ich gar nichts sagen ohne Titel? Ähh machen Bayer, Hoechst, und zurück zum Thema, alle Anwälte die Gesetze?
Natürlich kann ich ihm auch empfehlen zum Arzt (Anwalt) zu gehen, aber welcher Schusel lässt sich denn so entmündigen von den Robenträgern, Ärzten, Gesetzen???
Wie schon gesagt, der Thread wurde bei abakus und nicht bei recht.de gepostet. Beim arzt.de-forum raten sie mir zum Arzt, klar -Kundengewinnnung, aber hier sage ich Dir: bei trockenem Husten Thymiantee und Salbeitee bei feuchten Husten!

Gesundheit

b-t
Touristik, regenerative Energien und mal wieder IMMOBILIEN! bitte PM.
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ecommerce
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Beitrag von ecommerce » 22.11.2006, 11:12

@big-timeless
@net(t)worker

Quatsch hin oder her! Ich habe für solche Aussagen einige (viele) EUR liegen lassen.

Es geht nicht um die Aussage im Forum oder in Anderen Foren! Wenn du aber Salbeitee auf deine Homepage verkaufts und dann mit solchen Aussagen wirbst, Probleme bekommen kannst.

Ich wollte ursprünglich nur sagen, man für solche Aussagen durchaus belangt werden kann!

So aber Schluss jetzt! OFFTOPIC und falsche Rubrik

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.11.2006, 13:04

stimmt aber schon, bei Aussagen in Verbindung mit z.B. Nahrungsergänzung muss man höllisch aufpassen, wenn man diese anbietet...

laut Gesetz darf eine Nahrungsergänzung nicht heilen, und wenn doch ist es ein Medikament, braucht eine Zulassung und darf nur noch in Apotheken verkauft werden.
bei Nahrungsmitteln ist es wieder anders, die dürfen eine Heilwirkung haben...

wenn Butter also jetzt etwas enthalten würde, dass nachweislich gegen Haarausfall hilft, dürfte dies auch so beworben werden....
Eine Nahrungsergänzung, die den gleichen Wirkstoff enthalten würde, dürfte nicht so beworben werden, falls doch wäre es eine verbotene Heilaussage... und falls man es dann aber beweisen kann, dass diese Aussage zutrifft, wäre es damit automatisch ein Medikament und benötigt dann eine Zulassung....

Aber in dem konkreten Fall Salbeittee, sehe ich kein Problem mit der bekanntermaßen heilenden Wirkung zu werben, da es sich dabei ja um ein freiverkäufliches Heilkraut handelt. Anders sieht die Sache dann natürlich aus, wenn der Salbeitee bzw. Auszüge davon zu Kapseln verarbeitet wurde, dann wäre es wieder eine Nahrungsergänzung, und darf keine heilende Wirkung haben, bzw. darf nicht so beworben werden....

wenn man mal die gesetzgebung im Bereich Nahrungsergänzung anschaut und dies mit anderen europäischen Ländern vergleicht, merkt man wie hoch der Einfluss der Pharmaindustrie in Deutschland auf die Gesetzgebung ist, denn deren Märkte werden so geschützt..... verpackt wird das ganze dann als Verbraucherschutz...

das sind so meine Erfahrungen als nichtjurist in diesem Bereich...

kannst du mir mal mehr infos per pn schicken weshalb du zahlen musstest, würde mich ja doch mal interessieren.

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