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Nein, muß er nicht (da gibt es Urteile) und nein, ist google nicht (weil sie nicht haften wenn sie nichts falsch machen, wenn sie was falsch machen, hat es nicht der andere verursacht).shapeshifter hat geschrieben:...d.h. nach Abmahnung und dem Entfernen von seinen eigenen Seiten darf er auch dafür sorgen, dass die Seiten aus dem Google-Index verschwinden und Google ist im Zweifelsfall ebenfalls Schadenersatzberechtigt, sollte es zum einstweiligen Rechtsweg kommen.