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haha
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Beitrag von haha » 06.01.2007, 14:51

net(t)worker hat geschrieben:
Gerald hat geschrieben:Du kannst aber einfach die Garagen eintragen wenn du sie angerufen hast......
Naja... anrufen könnte ggf. bereits ein Wettbewerbsverstoß sein... eMail sowieso...
Klar, ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei einer Firma ist ein Wettbewerbsverstoß - zumal ein Adressverzeichnis und ein Autoheini ja auch so gewaltig miteinander im Wettbewerb stehen und der Autoheini ganz bestimmt überhaupt kein Interesse an geschäftlichen Vorschlägen hat.

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