Klar, ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei einer Firma ist ein Wettbewerbsverstoß - zumal ein Adressverzeichnis und ein Autoheini ja auch so gewaltig miteinander im Wettbewerb stehen und der Autoheini ganz bestimmt überhaupt kein Interesse an geschäftlichen Vorschlägen hat.net(t)worker hat geschrieben:Naja... anrufen könnte ggf. bereits ein Wettbewerbsverstoß sein... eMail sowieso...Gerald hat geschrieben:Du kannst aber einfach die Garagen eintragen wenn du sie angerufen hast......
Hast Du Deinen Alkoholpegel von Silvester noch nicht abgebaut?