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haha
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Beitrag von haha » 06.01.2007, 14:51

net(t)worker hat geschrieben:
Gerald hat geschrieben:Du kannst aber einfach die Garagen eintragen wenn du sie angerufen hast......
Naja... anrufen könnte ggf. bereits ein Wettbewerbsverstoß sein... eMail sowieso...
Klar, ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei einer Firma ist ein Wettbewerbsverstoß - zumal ein Adressverzeichnis und ein Autoheini ja auch so gewaltig miteinander im Wettbewerb stehen und der Autoheini ganz bestimmt überhaupt kein Interesse an geschäftlichen Vorschlägen hat.

Hast Du Deinen Alkoholpegel von Silvester noch nicht abgebaut?

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.01.2007, 14:52

websin hat geschrieben:
net(t)worker hat geschrieben:... kann dann aber auch schnell einen 4 - 5 stelligen Betrag kosten....
NO Risk NO Fun...

Wer gibt denn gleich einen 5-stelligen Betrag aus, statt eine Abmahnung zu riskieren!

.
klar... man kann hier auch auf Risiko spielen.... problematisch wirds dann aber spätestens wenn die Abmahnung vorliegt, und man den 5 stelligen Betrag für die Lizenzgebühren nicht hat... die würden dann auf jeden Fall zusätzlich zu der Abmahngebühr fällig werden... da hilft es dann auch nicht die Adressen wieder zu entfernen... sie wurden genutzt, also wird die Lizenzgebühr fällig, unabhängig davon ob man die Adressdaten weiterhin nutzen möchte oder nicht....

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.01.2007, 15:09

haha hat geschrieben:
net(t)worker hat geschrieben:
Gerald hat geschrieben:Du kannst aber einfach die Garagen eintragen wenn du sie angerufen hast......
Naja... anrufen könnte ggf. bereits ein Wettbewerbsverstoß sein... eMail sowieso...
Klar, ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei einer Firma ist ein Wettbewerbsverstoß - zumal ein Adressverzeichnis und ein Autoheini ja auch so gewaltig miteinander im Wettbewerb stehen und der Autoheini ganz bestimmt überhaupt kein Interesse an geschäftlichen Vorschlägen hat.

Hast Du Deinen Alkoholpegel von Silvester noch nicht abgebaut?
:o

Wenn du anderer Meinung bist, kannst du dies hier gerne kundtun, aber dann bitte auf einer rein sachlichen Ebene ohne mich persönlich anzugreifen!!

Auch bei B2B gilt, dass man nicht einfach jede Firma anrufen darf um ihr ein Angebot zu unterbreiten, egal ob dies kostenlos ist oder nicht... Es muss zumindest davon ausgegangen werden können, dass die angerufene Firma ein Interesse an dem Angebot hat. Und so wie ich das sehe kann man nicht davon ausgehen, dass ein "Autoheini" unbedingt Interesse hat in einem solchen Verzeichnis aufgenommen zu werden....
Wenn du ihn jetzt mit Arbeitsmaterialien beliefern möchtest, die er jeden Tag braucht, könnte man schon eher davon ausgehen, dass er Interesse hat das Angebot eines weiteren Anbieters kennenzulernen.

Hier mal ein Bericht über ein Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall:
https://www.dr-bahr.com/findex2.php?p=/ ... 02505.html

und wenn das UWG zum Einsatz kommt, spricht man meines Wissen generell von einem Wettbewerbsverstoß....

und per Fax/eMail gilt das gleiche... eine erlaubte Möglichkeit wäre, es per normalen Brief den jeweiligen Firmen zuzuschicken....

klar, in der Praxis wird es auch heutzutage oft noch anders gemacht, aber das bedeutet ja dann nicht dass es dann erlaubt ist....

so... und nu begründe/belege bitte doch auch mal deinen Standpunkt!

websin
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Beitrag von websin » 06.01.2007, 15:21

.[/quote]

klar... man kann hier auch auf Risiko spielen.... problematisch wirds dann aber spätestens wenn die Abmahnung vorliegt, und man den 5 stelligen Betrag für die Lizenzgebühren nicht hat... die würden dann auf jeden Fall zusätzlich zu der Abmahngebühr fällig werden... da hilft es dann auch nicht die Adressen wieder zu entfernen... sie wurden genutzt, also wird die Lizenzgebühr fällig, unabhängig davon ob man die Adressdaten weiterhin nutzen möchte oder nicht....[/quote]


Also wer von "Gelbe Seiten" usw. klaut, das 1:1 unmodifiziert übernimmt, ist selbst schuld. Sind Modifikationen drin, gibt es sicher keine Probleme.
und...

Sagen wir mal Bsp:
Adresse:
Aral Tankstelle Schmidt
Musterstr.21
45212 Musterstadt

wird von dem Webseitenbetreiber: "www.benzin-tankstelllen-xxx.de" einfach in ein Adressbuch eingetragen. Wer soll da etwas dagegen haben?

Es wird sich wohl kaum jmd. gegen kostenlose Werbung sträuben, auch Aral nicht.

:wink:

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.01.2007, 15:27

websin hat geschrieben: wird von dem Webseitenbetreiber: "www.benzin-tankstelllen-xxx.de" einfach in ein Adressbuch eingetragen. Wer soll da etwas dagegen haben?

Es wird sich wohl kaum jmd. gegen kostenlose Werbung sträuben, auch Aral nicht.
den Betreibern der Tankstellen wird es in den meisten Fällen sicher egal sein, ob sie dort drinstehen.... aber dem Verlag, der die gelben Seiten herrausgibt ist dies absolut nicht egal.... und die setzen eben mal gerne Adressen da mit rein, die es garnicht gibt... eben um diejenigen zu erwischen die die Daten aus den gelben Seiten übernehmen... und wenn du diese Adresse, dann in so einem Verzeichnis aufführst, hast du mit Sicherheit schnell ein Schreiben eines Anwalts in deinem Briefkasten liegen...

websin
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Beitrag von websin » 06.01.2007, 15:45

...wie gesagt "wer von "Gelbe Seiten" usw. klaut, das 1:1 unmodifiziert übernimmt, ist selbst schuld" :lol:

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.01.2007, 15:56

websin hat geschrieben:...wie gesagt "wer von "Gelbe Seiten" usw. klaut, das 1:1 unmodifiziert übernimmt, ist selbst schuld" :lol:
ahja... und du denkst, nach der modifizierung wäre so ein Kontrolleintrag nicht mehr aufzufinden? Oder wollst du jetzt alle Namen und Adressen umändern? Dann könntest du doch genausogut Einträge erfinden....

websin
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Beitrag von websin » 06.01.2007, 16:11

...in Deutschland ist man sowieso viel zu ängstlich. Mal ganz subjektiv betrachte. jeder versichert sich gegen Sachen, die nie eintreten! Nur mal so!
CHECKT EURE VERSICHERUNGEN !

Ich hatte selbst schon ne Abmahnung und eine Unterlassungsklage :o . Daraus sollte man lernen. Aber ich bin ein typ des Risikos. Eine Abmahnung im 5-stelligen Bereich gibt es meiner Meinung gar nicht. Zudem kann man auf der Internetseite einen Passus integrieren, der eine Schadensminderumgspflicht zunächst zurückweist.

---> Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten,uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. <---

...absolut gängig !

D.h. der Ankläger muss sich erst "im guten" mit dem Webseitenbetreiber versuchen zu einigen.

:)

Caretaker
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Beitrag von Caretaker » 06.01.2007, 16:46

Ist die Aufnahme des Wortes "Domainstreitigkeiten" in den Passus nicht gleich eine Einladung an Markengrabber um sich die Domain unter den Nagel zu reißen? Eine solche Passage klingt doch schon danach, dass es beim Domainnamen möglicherweise nicht mit rechten Dingen zu geht und wird vor Gericht sicher kein Vorteil für den bisherigen Eigentümer sein...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.01.2007, 17:15

websin hat geschrieben: ---> Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten,uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. <---

...absolut gängig !

D.h. der Ankläger muss sich erst "im guten" mit dem Webseitenbetreiber versuchen zu einigen.

:)
:o

gibt es da denn schon ein Urteil/Rechtsgutachten dazu, dass diese Annahme in irgeneiner Weise auch nur ansatzweise bekräftigen könnte?
ich persönlich halte so einen Passus eher für negativ, da er im grunde ja schon aussagt, dass man sich im grunde keinen Dreck um irgendwelche rechte anderer kümmert... sollen sich doch alle mal eben melden, wenn sie ihre Rechte gesichert haben möchten...

denn eines dürfte ja klar sein.... eine Abmahnung soll ja nicht nur einen Mißstand beseitigen, sondern durch die Unterlassungserklärung auch eine Wiederholungsgefahr beseitigen... und die Kosten für diesen Vorgang trägt immer noch der Verursacher, also derjenige der die Rechte des anderen verletzt hat...

und da sind ja nicht nur die Kosten für eine Abmahnung.... ein Schadensersatz ist auch nicht gerade unüblich... und bei Daten die man auch per Lizenz beziehen kann, schliesst der Schadensersatz die entsprechende Lizenzsumme recht oft mit ein..... nicht selten übersteigt der Schadensersatz diese Lizenzgebühren aber auch....

also wer jetzt diese Lizenzgebühren sparen möchte und lieber das Risiko einer Abmahnung eingeht, würde bei der Abmahnung sehr wahrscheinlich wesentlich mehr als diese Lizenzgebühren zahlen...

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 06.01.2007, 17:22

websin hat geschrieben:Aber ich bin ein typ des Risikos.
Du wirst bewundert werden + Fanclubs haben. :lol:
Eine Abmahnung im 5-stelligen Bereich gibt es meiner Meinung gar nicht.
Such mal im Forum nach fairsand. :lol: :lol:
Zudem kann man auf der Internetseite einen Passus integrieren, der eine Schadensminderumgspflicht zunächst zurückweist.
:rofl:
...D.h. der Ankläger muss sich erst "im guten" mit dem Webseitenbetreiber versuchen zu einigen.
:boing:

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