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Vom Kleinunternehmer (17500€) bis zu dieser Bemessungsgrenze (125000€) ist es ein relativ großer Schritt.seikodäd hat geschrieben:ein nachteil wäre, dass sobald man einmal einen umsatz hat, der über der grenze liegt, bis zu der ist-versteuerung zulässig ist, die buchhaltung ggf. umgestellt werden muss...
die Voranmeldung kann auch monatlich oder jährlich erfolgen, man bekommt vom Finanzamt mitgeteilt wie man es zu machen hat... und Aufwand ist das nicht wirklich fürs Finanzamt, die Voranmeldung muss ja übers Internet in elektronischer Form erfolgen, landet also direkt im Rechenzentrum des Finanzamtes... und auch die weitere Bearbeitung, z.B. Lastschrift, kann automatisiert angestoßen werden...rg1 hat geschrieben:Die Voranmeldung ist pro Quartal fällig, alles andere wäre für das FA mehr Aufwand als Nutzen.
ein forum für selbständige etc. wurde ja schon öfters gefordert.marc75 hat geschrieben:mhh, nach den letzten fragen hier im Forum würde ich sagen, es wird zeit für ein Steuer / Finanzen / Buchhaltungs - Unterforum.