Der Satz ist echt nett. Wußte nicht das google´s Richtilinien schon in deutsches Gesetz umgewandelt wurden...Wiechert hat geschrieben:...Zudem kann man juristisch überlegen, ob das ganze Geschäft (da Verstoß gegen die G-Richtlinien) nicht eh sittenwidrig bzw in einer Grauzone ist...
Ich glaube die erste Frage die sich stellt ist, was ist ein echter PageRank? Wenn die Anzeige in der Toolabr das anzeigt? Wenn google sagt ja, die Seite hat PR oder nicht?
Denke das ist sehr schwer zu klären. Als Ansatz würde ich seine eigenen AGB/Hinweise nehmen:
Garantie: der Pagerank 7 ist echt (mit www.w e b seiten wert.de geprüft)
und damit hätte man den Ansatz. Jedoch wer widerlegt das? Die nächste Frage wäre das Kosten Nutzen Verhältnis bei einem zivilrechtlichen Verfahren.
Ich würde das Geld abschreiben und beim nächsten mal die Seite anschauen, wo du nen Link kaufst, wenn du überhaupt nen Link kaufen willst. Aber bei ebay und allen anderen würde ich auf jeden fall petzen.