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Ja danke für die Antwort, ich werde das auch wohl Morgen gleich machen.Mr Omega hat geschrieben:Der Pagerank ist eindeutig gespiegelt, somit ist das Seitens des Ebay Verkäufers ein Betrugsversuch, zumal der mit der Seite, mit der man das angeblich überprüfen kann auch zusammen zu stecken scheint.
Ich würde auf jeden Fall erst einmal Ebay informieren und dann ohne wenn und aber Anzeige erstatten, am besten gleich beim Staatsanwalt wegen Betrug, schon wegen dieser frechen Antwort.
Ich würde dem auch gleich schreiben, das Du die Sache dem Staatsanwlt übergibst
naja... die kann sich auch nicht aussuchen wann sie aktiv wird und wann nicht... Es gibt Delikte bei denen müssen die nach Kenntnis aktiv werden und ein Verfahren einleiten... haben dann aber wohl die Möglichkeit dies dann z.B. gegen Zahlung einer Geldstrafe einzustellen.... ich vermute mal, das betrug, egal welcher Höhe auch eines der Delikte ist die verfolgt werden müssen...Wiechert hat geschrieben:da die Staatsanwaltschaft wg so nem Pippifax wohl kaum aktiv werden wird
Ja machen werde ich es glaube ich schon, weil sonst gebe ich dem Betrüger doch freie Bahn das er auch weiter machen kann, wenn keine Anzeige folgt.Wiechert hat geschrieben:Der guten Ordnung halber sollte man noch sagen, dass es hier um 50 Tacken geht, demzufolge ein Anwalt ein erhebliches Kostenrisiko darstellt.
Zudem kann man juristisch überlegen, ob das ganze Geschäft (da Verstoß gegen die G-Richtlinien) nicht eh sittenwidrig bzw in einer Grauzone ist.
Insofern wäre der Weg über Ebay sicherlich pragmatischer und im Zweifel dürfte es Lehrgeld sein, da die Staatsanwaltschaft wg so nem Pippifax wohl kaum aktiv werden wird, aber berichte ruhig mal was draus wird.
naja... wenn man sich die weiteren ebayauktionen und die abgelaufenen Auktionen in den Bewertungen von ihm mal so anschaut, ist das kein Einzelfall, das hat schon System, so wie es ausschaut auch direkt mit mehreren Domains.... wobei eine seiner domains ganz zufällig das selbe script enthält das auch auf der website ist die er zum Beweis der Echtheit des PR heranzieht...Wiechert hat geschrieben: und bei leichten Betrugs- und Eigentumsdelikten ist es eben nicht so, dass du als Opfer besonderen Schutz des Staates zu erwarten hast als Opfer.
Das mag schon richtig sein, aber Betrug bleibt Betrug und gar nichts gegen diese üblen Typen unternehmen kann, aber auch nicht der richtige Weg sein.Wiechert hat geschrieben:Na, die Staatsanwaltschaft hat vor allem die Möglichkeit Verfahren wg "Mangel an öffentlichen Interesse" einzustelle.
@net(t)worker du machst mir Hoffnung, danke dir uns ich gebe dir recht, ich bin in der Beziehung kein Einzelfall. Ich werde notfalls die anderen Ebay Aktions Käufer Anschreiben und wenn da einer dabei sein sollte der genau so vorgeht wie ich es tue wird der auf jeden Fall seine Strafe bekommen.net(t)worker hat geschrieben:naja... wenn man sich die weiteren ebayauktionen und die abgelaufenen Auktionen in den Bewertungen von ihm mal so anschaut, ist das kein Einzelfall, das hat schon System, so wie es ausschaut auch direkt mit mehreren Domains.... wobei eine seiner domains ganz zufällig das selbe script enthält das auch auf der website ist die er zum Beweis der Echtheit des PR heranzieht...Wiechert hat geschrieben: und bei leichten Betrugs- und Eigentumsdelikten ist es eben nicht so, dass du als Opfer besonderen Schutz des Staates zu erwarten hast als Opfer.
also wahrscheinlich ein Schaden im 4 stelligen Bereich... würde ich alleine aufgrund der ständigen Wiederholung nicht mehr als leichten Fall einstufen... ob eine Staatsanwaltschaft dies auch so einstufen würde kann ich natürlich nicht sagen....
Ja das stimmt. Ich habe aber jetzt jeden Käufer angeschrieben, der ne Auktion gewonnen hat. Mal gucken ob da für mich Positive Resonanz zurück kommt.Wiechert hat geschrieben:Ne,
sag ich ja auch nix gegen.
Als Versandhändler im b-t-c-Bereich haben wir aber ja auch genug Kandidaten, die zB versuchen auf Lastschrift zu bestellen, obwohl deren Fingerheben-Register laut Boni-Prüfung ellenlang ist bzw die auf Rechnung beliefert wurden und die ein paar Wochen später ne Froderungsaufstellung zwecks Einleitung des Insolvenzverfahrens wollen (statt einfach die Ware zurück zu schicken).
Auch dies ist (versuchter) Eingehungs-Betrug, nur meist kommt bei Strafanzeigne halt nüscht bei rum, aber klar, machen sollte man es eigentlich, kostet halt alles Zeit.