shadaik hat geschrieben:Geschäftsangebote sind keine Werbung.
warum sollte eine Mail, mit der man um neue Geschäftspartner wirbt, denn keine Werbeemail sein?
selbst wenn man weis das jemand anderes Linktausch betreibt, darf man ihm laut Gesetz nicht einfach per email ein Linktauschangebot senden... man dürfte ihn in diesem Fall dann telefonisch kontakten und das Linktauschangebot unterbreiten....
Ausnahme ist hiebei dann aber z.B. wenn er explizit irgendwo erwähnt das er gerne Linktauschangebote per email haben möchte, also z.B. in einem Forum oder einem dieser Linktauschverzeichnisse...
klar, praktisch sieht das anders aus, da wird wohl kaum ein webmaster gegen ein Linktauschangebot rechtlich vorgehen, aber wenn man da mal an einen falschen gerät kann das dennoch teuer werden...
nur weil man selber Mails mit Linktauschangeboten versendet und dies als rechtens empfindet, heist das noch lange nicht das der Gesetzgeber dies genauso sieht... auch wenn es einem nicht passt, das man rechtlich gesehen Spammails versendet... an den gesetzen ändert das rein garnichts...