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Ist eine Linktauschanfrage Spam?

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 13.02.2008, 16:53

Manolo hat geschrieben:Ich bekomm lieber viele Mails mit Linktauschanfragen als Anrufe.
Das ist nervig "können wir tauschen auf Unterseite xyz.html ich kann dafür einen Link von 0815.html bieten" :evil:
Naja, bei einem Anfruf kannste aber davon ausgehen das der Anrufer sich deine Site wirklich angesehen hat und nicht einfach massenmails an jede webmasteradresse schickt die er kennt...

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Beitrag von andyL21 » 13.02.2008, 20:18

Asmodis hat geschrieben:@andyL21

jetzt stellt sich nur noch die Frage, was sind für dich SEO-Spuren?
naja, zum Beispiel bestehende getauschte Links, offensichtlich optimierte Texte,... muss ich wirklich fortfahren???

basisdenken
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Beitrag von basisdenken » 13.02.2008, 20:47

Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, ja sogar nahezu unmöglich, dass man für das "Fragen" nach einem Linktausch verklagt werden kann. Dann wäre ja theoret. jede Email Spam. Was für ein Quatsch.

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Beitrag von rechtlegal » 13.02.2008, 20:48

Heiteres Rätselraten. :lol:

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Beitrag von Webkatalogpromotion » 13.02.2008, 21:11

basisdenken hat geschrieben:Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, ja sogar nahezu unmöglich, dass man für das "Fragen" nach einem Linktausch verklagt werden kann. Dann wäre ja theoret. jede Email Spam. Was für ein Quatsch.
Da würde ich zustimmen, aber ich denke auch, das es immer vom Richter abhängt ob dieser es als Spam auslegt, solange es zu einer Gerichtsverhandlung kommt ! ?
Bild

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 13.02.2008, 21:58

ein Linktausch ist ein Geschäft, es wird ein Link angeboten und bezahlt wird ebenfalls mit einem Link.... wo soll denn da der Unterschied zu einer Spammail, in der mir Lichterketten, Postermöbel oder sonstiges angeboten wird, sein?

also ist eine Linktauschanfrage per email grundsätzlich Spam, solange vorher keinerlei Kontakt bestand...

shadaik
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Beitrag von shadaik » 14.02.2008, 15:45

net(t)worker hat geschrieben:ein Linktausch ist ein Geschäft, es wird ein Link angeboten und bezahlt wird ebenfalls mit einem Link.... wo soll denn da der Unterschied zu einer Spammail, in der mir Lichterketten, Postermöbel oder sonstiges angeboten wird, sein?

also ist eine Linktauschanfrage per email grundsätzlich Spam, solange vorher keinerlei Kontakt bestand...
Demnach sind alle geschäftlichen e-mails, die ien geschäftsmäßiges Angebot enthalten Spam?

Grade ein Webseitenanbieter gilt mE als Dienstleister und somit ist eine e-mail, die ein Angebot oder einen Vorschlag innerhalb dieses Geschäftsfeldes enthält auch kein Spam.

Das Gesetz, das die Diskussion auslöste spricht mW explizit von Werbemails. Geschäftsangebote sind keine Werbung.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 14.02.2008, 18:03

shadaik hat geschrieben:Geschäftsangebote sind keine Werbung.
:lol:

warum sollte eine Mail, mit der man um neue Geschäftspartner wirbt, denn keine Werbeemail sein?

selbst wenn man weis das jemand anderes Linktausch betreibt, darf man ihm laut Gesetz nicht einfach per email ein Linktauschangebot senden... man dürfte ihn in diesem Fall dann telefonisch kontakten und das Linktauschangebot unterbreiten....

Ausnahme ist hiebei dann aber z.B. wenn er explizit irgendwo erwähnt das er gerne Linktauschangebote per email haben möchte, also z.B. in einem Forum oder einem dieser Linktauschverzeichnisse...

klar, praktisch sieht das anders aus, da wird wohl kaum ein webmaster gegen ein Linktauschangebot rechtlich vorgehen, aber wenn man da mal an einen falschen gerät kann das dennoch teuer werden...

nur weil man selber Mails mit Linktauschangeboten versendet und dies als rechtens empfindet, heist das noch lange nicht das der Gesetzgeber dies genauso sieht... auch wenn es einem nicht passt, das man rechtlich gesehen Spammails versendet... an den gesetzen ändert das rein garnichts...

pr_sniper
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Beitrag von pr_sniper » 14.02.2008, 19:00

:( weder per Mail noch per Telefon (persönlich an der Haustür wäre noch frei) möchte ich möchte ich mit dieser Begründung belöffelt werden: "Grade ein Webseitenanbieter gilt mE als Dienstleister und somit ist eine e-mail, die ein Angebot oder einen Vorschlag innerhalb dieses Geschäftsfeldes enthält auch kein Spam. "

Alle haben doch irgendetwas anzubieten, sonst würden sie ja nicht spammen, von Viagra, Handy-Tarifen, Gewinnen bis hin zur Webseiteerstellung, Optimierung und zu ersten Plätzen in Google - wo ist da ein Unterschied zwischen Angebot, schlechtem Angebot, "Geschäftsangebot" und Werbung?

Jeder Verkehr würde dann doch auch lebenslang zum Beispiel Viagra als "Geschäftsangebot" rechtfertigen ... Oder wie? :lol:

shadaik
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Beitrag von shadaik » 15.02.2008, 13:54

net(t)worker hat geschrieben:
shadaik hat geschrieben:Geschäftsangebote sind keine Werbung.
:lol:

warum sollte eine Mail, mit der man um neue Geschäftspartner wirbt, denn keine Werbeemail sein?

selbst wenn man weis das jemand anderes Linktausch betreibt, darf man ihm laut Gesetz nicht einfach per email ein Linktauschangebot senden... man dürfte ihn in diesem Fall dann telefonisch kontakten und das Linktauschangebot unterbreiten....
Selber :lol:

Per Telefon darf man genausowenig unaufgefordert werben wie per e-Mail.

Deine Auslegung würde jegliche Art von Geschäftsbeziehung illegal machen.

shadaik
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Beitrag von shadaik » 15.02.2008, 13:57

pr_sniper hat geschrieben:Jeder Verkehr würde dann doch auch lebenslang zum Beispiel Viagra als "Geschäftsangebot" rechtfertigen ... Oder wie? :lol:
Klar, wenn du Callboy bist. :lol:

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.02.2008, 14:13

shadaik hat geschrieben: Per Telefon darf man genausowenig unaufgefordert werben wie per e-Mail.
falsch... eine telefonische Kontaktaufnahme bei b2b ist in dem Gesetz explizit erlaubt wenn man ein berechtigtes Interesse vorraussetzen kann...
also einen Webmaster anrufen ist erlaubt wenn man weis, dass er Linktausch betreibt... einfach wild jeden webmaster anrufen hingegen wohl nicht, da hier wohl nicht davon auzugehen ist, das jeder webmaster ein interesse an Linktausch hat...
shadaik hat geschrieben: Deine Auslegung würde jegliche Art von Geschäftsbeziehung illegal machen.
wo liest du denn das raus? wir reden hier doch nur über die Anbahnungsmöglichkeiten einer b2b geschäftsbeziehung... z.B. Brief schreiben ist immer erlaubt, ebenso kannst du jederzeit persönlich vorsprechen oder eben teilweise auch telefonisch anfragen...

auch bleibt dir natürlich die Möglichkeit Werbung zu schalten um Geschäfts-/Linktauschpartner zu finden...

bei bestehenden Geschäftsbeziehungen siehts natürlich auch wieder anders aus, hier wäre ggf. auch eine Linktausch-Anfrage per email rechtens...

shadaik
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Beitrag von shadaik » 15.02.2008, 14:16

mW wurden aber doch e-Mails mit werbenden Inhalten nur mit anderen Werbemaßnahmen (Telefon, Brief) gleichgestellt, ergo gilt, was für Telefonkontakt legal ist auch für e-Mail?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.02.2008, 14:26

shadaik hat geschrieben:mW wurden aber doch e-Mails mit werbenden Inhalten nur mit anderen Werbemaßnahmen (Telefon, Brief) gleichgestellt, ergo gilt, was für Telefonkontakt legal ist auch für e-Mail?
gut... frischen wir also erstmal deinen Wissensstand auf.... ich denke das dürfte hier weitere auf halbwissen beruhende Postings vorbeugen..

https://dejure.org/gesetze/UWG/7.html

8)

shadaik
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Beitrag von shadaik » 16.02.2008, 16:54

Ah, sehr gut. Dann wollen wir das doch mal lesen:
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
[...]
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
Was ich jetzt noch vermissen ist eine Definition von Werbung ;-)

Wie gesagt, ein Linktauschangebot ist für mich keine Werbung. Ebensowenig wie Kaufangebote allgemein.
Anders sieht es da schon bei Verkaufsangeboten aus.

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