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von Anonymous » 24.04.2009, 11:49
Dem Kunden ist schon klar das die Bearbeitung eines Zahlungseinganges auch Arbeit für den jeweiligen Anbieter bedeutet, muss ja geprüft und gebucht werden etc... und wenn man dan einfach sagt das die Kosten für diese Tätigkeiten aus Gründen der Fairness extra als Verwaltungsgebühr pro Zahlung aufschlägt anstatt sie auf den Monatsbeitrag umzurechnen werden die Kunden das auch verstehen...
wäre ja vergleichbar mit Versandkosten, jemand der sich seinen Vorrat Buntstifte fürs Jahr im Vorraus bestellt zahlt diese nur einmal, derjenige der sich seine Buntstifte jeweils monatlich bestellt, zahlt auch monatlich einmal versandkosten...
solltest aber nur eines von beiden anbieten, entweder eine Staffelung oder das mit der Verwaltungsgebühr...