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Für Google gilt in Deutschland deutsches Recht. Die kannst du ganz normal vor einem deutschen Gericht verklagen, siehe z.B. dieses Urteil vom Landgericht Hamburg im Jahr 2008.rico hat geschrieben:fuer google gilt amerikanisches recht zum teil irisches recht. (adsense usw). in dublin haben sie ihre eu-niederlassung.
Ist das Konform mit den Google Richtlinien? Ist ja quasi eine Form von Cloaking.subster hat geschrieben:Gegen die Links kann man sehr einfach etwas machen.
Per Redirect kann man eingehende Links anhand der URL filtern und auf andere Seiten weiterleiten. Ich habe beispielsweise ein Wordpress Plugin (custom), das Links mit bestimmten BadWords in der URL auf ein von uns definiertes Ziel umlenkt.
Ja, ist es. Es ist kein Cloaking, sondern ein permanenter Redirect. Beim Cloaking wird einem menschlichen Besucher anderer Content angezeigt als einer Suchmaschinen, hier wird in beiden Fällen weitergeleitet um negativen Linkjuice von der Seite fernzuhalten.Ist das Konform mit den Google Richtlinien? Ist ja quasi eine Form von Cloaking.
Zeig mir mal bitte jemand wo wir im deutschen Recht den Begriff Copyright finden.SEO-Redakteurin hat geschrieben:Ich denke auch, dass in D verfasste Texte, auf deutschen Servern und Seiten immer noch dem Copyright unterliegen.