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Dr. Udo Brömme
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Beitrag von Dr. Udo Brömme » 24.10.2011, 10:19

Zielgerichteter als das Geschwafel von oben:
https://www.google.com/support/bin/stat ... ts=1114905

Und der Copyright-Verstoss erscheint, sobald Du nach "google Websuche" beim letzten Punkt (Ich habe ein rechtliches Problem, das nicht oben aufgeführt ist.) draufklickst...
Da steht "Urheberrecht" und nicht "Copyright". Also sollte man seine Beschwerde wohl schon auf deutsches Urheberrecht beziehen und nicht auf amerikanisches Copyright. Wäre ja auch völliger Käse...

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rico
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Beitrag von rico » 24.10.2011, 11:10

Der Googlebot sendet keine Referer, deshalb bringt das Plugin für Google nichts. Aber es ist dennoch eine nette Idee um genervte zugespamte Webmaster zu besänftigen.
na demnach schwaffelt subster dummsinn

subster
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Beitrag von subster » 24.10.2011, 11:36

Nö, das tue ich nicht. Ich bin nicht der Programmierer des Plugins, kann persönlich nicht all zu sehr in die Tiefe einsteigen, habe aber die Erfahrung gemacht das es funktioniert. Für mich sind alleine die Resultate ausschlaggebend. Zudem verkaufen wir es nicht. Es war einmal geplant, aber ist nicht realisiert worden, also wenn ich jemanden damit besänftige dann nur mich selbst ;-).

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rico
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Beitrag von rico » 24.10.2011, 11:43

na dann schwaffelt beloe dummsinn? :-)

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 24.10.2011, 11:48

Soweit ich weiß kann man sich in Deutschland immer noch auf den fliegenden Gerichtsstand berufen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Frage dabei nicht, wo der Sitz des Unternehmens ist, sondern wo die Seite überall erreichbar ist.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 17807.html

Und:
Regensburg und New York

... Hervorzuheben ist die bekannte Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.3.2010 – VI ZR 23/09, die für eine Klage gegen die New York Times die Zuständigkeit deutscher Gerichte bejaht hat, wenn sich jemand, der in Deutschland lebt, durch einen Artikel verleumdet fühlt.
https://blog.delegibus.com/2011/03/21/e ... abschafft/

rico
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Beitrag von rico » 24.10.2011, 11:58

@melegrian

du bringst kraut und rueben durcheinander. urheberrecht und eine verleumdnung sind 2 paar schuhe. man kann nicht 2 verschiedene gesetze gegeneinander in beziehung setzen die voellig unterschiedliche belange behandeln und daraus schreien "Da ist eine grundsatzentscheidung".

das ist aber wirklich dann dummsinn.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 24.10.2011, 12:11

Da bringe ich nichts durcheinander, es geht nicht um das Delikt, sondern um den Gerichtsstand und der ist, bei allen Medien die im Internet veröffentlicht werden, dort, wo die Seite erreichbar ist und somit halt die New York Times auch in Deutschland.
... nach wie vor entscheiden die Landgerichte, so in Hamburg (ZK24), Berlin (ZK27), Nürnberg (ZK11) und Köln (ZK28), gemäß § 32 ZPO und sehen sich für Internet-Veröffentlichungen als zuständig an, auch bei Veröffentlichungen im Ausland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtss ... d.E2.80.9C

rico
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Beitrag von rico » 24.10.2011, 12:28

hast du jus studiert?

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 24.10.2011, 12:46

Nein, hatte nur ewig lange Trödel wegen einer Abmahnung. Und als es mir reichte, da erwiderte ich nur, wenn sie Geld haben wollen, dann sollen sie mich halt verklagen. Da bildete ich mir noch ein, die müssten mich vor dem hiesigen Landgericht verklagen. Das mit dem Gerichtsstand las ich erst später, doch bisher kam nichts weiter.

Mit Urheberrecht kenne ich mich etwas aus und ein älteres Buch über US-Recht bei Copyrightverletzungen habe ich noch zu liegen, doch kam bisher noch nicht zum Lesen, weil es mich jetzt nicht mehr so sehr interessiert.

rico
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Beitrag von rico » 24.10.2011, 12:56

Nein, hatte nur ewig lange Trödel wegen einer Abmahnung.
und aus diesen trödel ziehst du deine befaehigung eine grundsatzentscheidung zu interpretieren und anderen eine kostenfreie rechtsberatung angedeihen zu lassen? hmmmmmmmmm

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 24.10.2011, 13:35

rico hat geschrieben:und aus diesen trödel ziehst du deine befaehigung eine grundsatzentscheidung zu interpretieren und anderen eine kostenfreie rechtsberatung angedeihen zu lassen?
Nein und deshalb schrieb ich auch:
Melegrian hat geschrieben:Soweit ich weiß... ... Wenn ich das richtig verstanden habe,...
Also nur meine Meinung, wie ich was aufgefasst und verstanden habe. Und aus den verlinkten Artikeln kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Eine Meinungsäußerung hat noch nichts mit einer Beratung zu tun und ich würde mich hüten, jemanden einen Rat zu geben, wie er sich bei einem Rechtsstreit verhalten sollte.

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