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Jo, deshalb behaupte ich einfach mal, dass der Unterschied zunächst kaum spürbar sein wird. Wenn Du auf einen Steuerberater verzichten möchtest, was ich persönlich nicht machen würde, wenn Du die Möglichkeit hast, in der Zeit, in der Du Dich in die ganze Thematik einarbeiten müsstest, etwas zu machen, was Du schon kannst, dann frag doch einfach mal beim zuständigen Finanzamt an, was da an zusätzlichem Aufwand auf Dich zukäme. Meines Wissens nach nicht viel mehr als bisher, die Umsatzsteuervoranmeldung kannst Du auf Antrag nur quartalsweise abgeben, soweit ich weiß.collection23 hat geschrieben:Wie hast Du es denn bisher gemacht? Eine EÜR ist doch auch mit §19 nötig.