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Herr "Doktor", auch Sie vergessen in diesem Falle die lebenslang gültige Unterlassungsrklärung mit happiger, vier- fünfstelliger Vertragsstrafe im Wiederholungsfall.Dr. Udo Brömme hat geschrieben:und wenn dann doch der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass du abgemahnt wirst, musst du eben zum Anwalt gehen und im schlimmsten Fall ein paar hundert Euro bezahlen
Abmahnrisiko hat wohl mit der noindex Einstellung nix zu tunBarthel hat geschrieben:Eine Bekannte von mir arbeitet bei Siemens im strategischen Einkauf als Managerin und ich glaube die würde das nicht juckenSetz das Impressum einfach auf noindex. Damit hast du kein Abmahnrisiko und tauchst bei Google nicht auf.
Man kann für alles abgemahnt werden, auch für Rechtsberatung wenn man kein Anwalt ist, ob der Abmahner recht bekommt ist was anderes.backlink-butler hat geschrieben:Ja natürlich. Ich hab dazu mal vor ner ganzen Weile nen Blog Artikel geschrieben ....
Das Abmahnrisiko hätte er z.B. mit einem Impressum als GIF und diese Art von Risiko lässt sich vermeiden, indem man ein korrektes Impressum erstellt und das dann auf noindex setzt.backlink-butler hat geschrieben: Abmahnrisiko hat wohl mit der noindex Einstellung nix zu tunEs soll vorkommen, das Anwälte und Konkurrenten die Abmahnen wollen, auf normalen Wege auf die Seite kommen.