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Widerrufsrecht bei Online Tools

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Rockor
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Beitrag von Rockor » 02.11.2012, 17:21

Gab keine negativmeldungen, und ob estwas funktionsfähig ist kann man schlecht vorhersagen wenn es keine Testversion gibt oder?

Ich arbeite mit vielen tollen Tools und bereue nicht eines davon, sowas wie mit denen habe ich noch nie erlebt...
hanneswobus hat geschrieben:hi. wie waers, wenn man sich VOR DEM ERWERB EINES TOOLS einmal kundig macht, ob dieses auch funktionsfaehig ist und ob hierzu negativmeldungen existieren?

gruß

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 02.11.2012, 17:28

Kommt ja darauf an, um was für Leistungen es sich handelt. Weiß nicht, ob bei allen, doch zumindest bei vielen Anbietern von Softwareprodukten kann man sich erst einmal eine mehrwöchige Testversion ziehen und bei Online-Tools einen mehrwöchigen Test-Account einrichten. Wer die Katze im Sack verkauft, der braucht sich nicht über Stornierungen beschweren und wer die im Sack kauft, nicht über Mängel.

Wenn die Mängel berechtigt sind, dann gibt es ja weitere Möglichkeiten.

swiat
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Beitrag von swiat » 02.11.2012, 18:04

Rockor hat geschrieben:Hey habe mal eine andere Frage, wie sieht es mit dem Widerrufsrecht bei Online tools aus? Hatte mich für ein Seo Tool angemeldet und bin mehr als enttäuscht.
Es wird sicher eine Möglichkeit geben.

Kann ja nicht sein das Pfusch verkauft wird ohne Folgen.

Kenne mich damit aber auch nicht aus.

Viel Glück

Gruss
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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 02.11.2012, 18:11

Rockor hat geschrieben:Ja und? Widerrufsrecht ist Widerrufsrecht. ...
...
Sowas nennt man Verbraucherschutz,
Verbraucherschutz ist wohl nur etwas für private Verbraucher. Den Verbraucherschutz hängst Du mit der Gewerbeanmeldung an den Nagel, da der Gesetzgeber Dir dann ein kaufmännisches Wissen zugesteht und Dich für jemanden hält, der sich mit dem Abschluss von Verträgen auskennt (Nehme ich zumindest an, dass es sich so oder ähnlich verhält). Nun weiß ich nicht, ob Kleinunternehmer davon ausgeschlossen sind, da die wohl nicht (oder nicht mehr) als vollwertige Kaufleute angesehen werden.

Wenn es sich lohnt, dann gehe halt zu einem Anwalt und erkundige Dich. Wenn es sich nicht lohnt, dann betrachte es als Lehrgeld.

madeby
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Beitrag von madeby » 02.11.2012, 18:47

Darf man wissen wie hoch der Einsatz gewesen ist ?

Barthel
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Beitrag von Barthel » 02.11.2012, 19:06

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

Beim Unternehmer geht man davon aus, dass er mal beim Hersteller nach einer Testversion fragt, das Tool sonst einfach nicht kauft oder ggf. eben auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Vegas
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Beitrag von Vegas » 02.11.2012, 19:12

Barthel hat geschrieben:Beim Unternehmer geht man davon aus, dass er mal beim Hersteller nach einer Testversion fragt, das Tool sonst einfach nicht kauft oder ggf. eben auf seinen Kosten sitzenbleibt.
So isses und jeder Toolanbieter der mir bisher vor die Flinte gekommen ist bietet derartiges auch an.
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WerbeCheck
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Beitrag von WerbeCheck » 02.11.2012, 19:12

Hier wird aber wieder fleißig durcheinander gewürfelt ... :-)

B2B-Geschäft, da kannst Du natürlich Widerruf vergessen. Die Grundlage steht in dem Link, der hier schon gespostet wurde.

Du bist deshalb natürlich nicht ohne Rechte. Du hast etwas bestellt und bezahlt. Nun steht Dir die zugesicherte Leistung zu. Wenn das bisher nicht funktioniert hat, dann muss Dein Lieferant eben nachbessern.

Keine Rechtsberatung, nur eine Info unter Forenbrüdern.
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Beitrag von Barthel » 02.11.2012, 19:29

WerbeCheck hat geschrieben: Du bist deshalb natürlich nicht ohne Rechte. Du hast etwas bestellt und bezahlt. Nun steht Dir die zugesicherte Leistung zu.
Das wurde hier doch bereits gesagt, hat aber nichts mit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen zu tun. Du kannst unter bestimmten Umständen von einem Vertrag zurücktreten, das Widerrufsrecht ist ein Spezialfall nur für Verbraucher.

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Beitrag von WerbeCheck » 02.11.2012, 20:01

Barthel hat geschrieben: (...) hat aber nichts mit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen zu tun.
Habe ich das behauptet?

Barthel hat geschrieben: (...) Du kannst unter bestimmten Umständen von einem Vertrag zurücktreten (...)
Das kommt im Ablauf einiges später und ist nicht sofort möglich. Erst einmal hat der Lieferant das Recht auf Nachbesserung.

Barthel hat geschrieben: (...) das Widerrufsrecht ist ein Spezialfall nur für Verbraucher.
Entweder hast Du mich fälschlicherweise zitiert, oder nicht gelesen, was ich geschrieben habe!
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Beitrag von WerbeCheck » 02.11.2012, 20:15

Barthel hat geschrieben: (...) Beim Unternehmer geht man davon aus, dass er mal beim Hersteller nach einer Testversion fragt, das Tool sonst einfach nicht kauft oder ggf. eben auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Meine Güte geht das durcheinander. Man muss hier mal unterscheiden, ob aus Kaufreue oder aus Qualitätsgründen zurück getreten werden möchte.

Das hat auch nichts mit einer Testversion zu tun.

Ganz einfach hat der Gesetzgeber beim Unternehmer die Hürde höher gelegt. Auch §119 ist bei Verbrauchern und Gewerbekunden unterschiedlich in der Auslegung und Anwendung. Und das alles unabhängig von digitalen Produkten und elektronischen Verkaufswegen. Die Gesetze sind schon etwas älter ...


Hat er Kaufreue = Pech gehabt.

Kauft er etwas, was nicht funktioniert, dann bleibt er nicht auf seinen Kosten sitzen! 2 x Nachbesserung und wenn sein Tool immer nicht funktioniert, Geld zurück.
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Beitrag von Barthel » 02.11.2012, 20:29

WerbeCheck hat geschrieben:
Barthel hat geschrieben: (...) hat aber nichts mit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen zu tun.
Habe ich das behauptet?
Ne hast du nicht, darum geht es hier aber.

Dein Beitrag zu dem Thema
WerbeCheck hat geschrieben: Du bist deshalb natürlich nicht ohne Rechte. Du hast etwas bestellt und bezahlt. Nun steht Dir die zugesicherte Leistung zu. Wenn das bisher nicht funktioniert hat, dann muss Dein Lieferant eben nachbessern.
kam schon eine Seite vorher
Melegrian hat geschrieben: Es gibt noch so etwas wie ein Recht auf Mängelbeseitigung und ein Kündigungsrecht. Doch das lasse Dir lieber von einem Anwalt erklären.
Und er hat auch nicht darauf hingewiesen, dass er kein Anwalt ist, sondern dass man besser zu einem gehen sollte, wenn man keine Ahnung hat.
WerbeCheck hat geschrieben: Das kommt im Ablauf einiges später und ist nicht sofort möglich.
Ich habe geschrieben "unter bestimmten Umständen". Seit wann heißt das "sofort"? Habe ich eine große Reform der deutschen Sprache verpasst?

Barthel
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Beitrag von Barthel » 02.11.2012, 20:37

WerbeCheck hat geschrieben: Meine Güte geht das durcheinander. Man muss hier mal unterscheiden, ob aus Kaufreue oder aus Qualitätsgründen zurück getreten werden möchte.

(bal bal blub blub)

Hat er Kaufreue = Pech gehabt.
Ich zitiere mich jetzt nochmal selbst:
"Beim Unternehmer geht man davon aus, dass er mal beim Hersteller nach einer Testversion fragt, das Tool sonst einfach nicht kauft oder ggf. eben auf seinen Kosten sitzenbleibt."

Gegebenenfalls:
Bedeutungen:

[1] wenn der Fall gegeben ist, unter gewissen Umständen
Synonyme:

[1] in diesem Falle, allenfalls, eventuell, möglicherweise

Zum Beispiel im Fall der von dir erwähnten Kaufreue.

Ich finde Leute lustig, die durchgehend lesen, was sie lesen wollen und anderen vorwerfen, sie würden nicht lesen oder nicht verstehen...

Rockor
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Beitrag von Rockor » 03.11.2012, 10:02

Na gut ich habe die Möglichkeit die Lastschrift zurück zu ziehen und Widerspruch schriftlich zu schicken mit Begründung das es nicht richtig funktioniert und auch kein Support gab das war jetzt bereits 1 Woche so.

So wie ich die enschätze wird dann gleich was vom Inkasso kommen, worauf ich ehrlich gesagt überhaupt kein Bock habe...

hanneswobus
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Beitrag von hanneswobus » 03.11.2012, 10:17

naja - wenn du absolut klar und deutlich nachweisen kannst, dass das produkt => software die versprochene leistung nicht (!) erbrachte, wuerde ich es auf ein inkassoverfahren ankommen lassen. aber meine frage waere natuerlich, erbringt das produkt nur eine mangelhafte leistung oder gar keine leistung. oder bist du schlichtweg wegen irgendwelchen subjektiven dingen frustriert? um was ging es denn bei diesem produkt? welche leistungsmerkmale hat dieses produkt?

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