chrisd hat geschrieben:Sollte ich ein "Kleingewerbe" anmelden (17.500€ (waren es glaub ich?) im Jahr werde ich so schnell nicht erreichen)? Wenn ja was muss ich alles beachten?
Ein Gewerbe hättest du bereits anmelden müssen, als du die
Absicht hattest, überhaupt mal Geld zu verdienen. Das fängt also dann an, wenn du eine Webseite erstellst und dort sich Adsense / Affiliatelinks befinden oder du vorhast, diese in der Zukunft einzubauen.
Ich rate dir, schnellstmöglich ein Gewerbe (rückwirkend) anzumelden, ansonsten wird es irgendwann unlustig für dich - und ja, das gilt auch für kleine Beträge. Ob deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen ist übrigens völlig irrelevant. Aktuell betreibst du ein Gewerbe, ohne dieses angemeldet zu haben - was das bedeutet, müsstest du eigentlich wissen, und der deutsche Staat mag das überhaupt nicht.
chrisd hat geschrieben:
Muss ich meinen Arbeitgeber bescheid geben? Darf er es mir verbieten?
Du musst deinem Arbeitgeber Bescheid geben, sonst kann er dich abmahnen lassen. Die Tätigkeit kann von dir ausgeübt werden, sofern du damit deinen eigentlichen Job nicht beeiträchtigst und du in einer anderen Branche tätig bist. Sollte die Firma, in der du tätig bist, also Fische verkaufen oder SEO betreiben, wird aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit nichts, es sei denn, du veschweigst sie.
chrisd hat geschrieben:
Ich hab noch ein 2. Hobby, so dumm wie es klingt, ich züchte Fische und verkaufen sie

bisher läuft auch das über Kleinanzeigen o.ä. unter der Hand. Also auch eher so eine Grauzone, wenn ich da aber Stromverbrauch für Aquarien u.ä. gegenrechne mach ich da absolut gar keinen Gewinn sondern große Verluste --> ist halt ein Hobby -> Liebhaberei.
Es gab und gibt einige Personen, die denken, dass ihre Tätigkeit unter Liebhaberei fällt, später erleben sie etwas völlig anderes. Ich wäre da vorsichtig. Übrigens sprich hier eigentlich nichts GEGEN eine Anmeldung des Gewerbes, die EÜR ist schnell erledigt, die Anmeldung ebenso und sie kostet nur ein paar Euros.
Also lieber kein Risiko eingehen und ab zum Gewerbeamt.
chrisd hat geschrieben:
Könnte man das auch mit in das Gewerbe packen so dass ich hier auch als "gewerblicher Verkäufer" auftreten kann? Über den evtl. nötigen Sachkundenachweis kümmer ich mich dann selbst.
Natürlich kannst du das - warum auch nicht? Ist ja ein ganz normales Gewerbe. Vorher solltest du dich natürlich darüber informieren, ob gewisse Voraussetzungen bestehen, damit du mit Fischen handeln darfst - hier kenne ich mich nicht aus.
17500 Euro sind die Grenze, ob du Umsatzsteuer in Höhe von 19% abführen musst. Einkommensteuer fällt aber bereits bei rund 8000 EUR Gewinn pro Jahr an.